Asyl- Migrations-, Integrationsfonds im Überblick 2014-2020
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020
Fragebogen für die Zuwendungsempfänger
Im Rahmen der Ex-post-Evaluierungen von AMIF, ISF-BV und ISF-F möchten wir Sie darüber informieren, dass die EU derzeitig eine öffentliche Konsultation zur Ex-post-Evaluierung des AMIF für den Zeitraum 2014-2020 durchführt. Das Ziel der Konsultation ist die Stärkung der Faktengrundlage für die Evaluierung durch die Einholung der Ansichten aller für die AMIF-Programme relevanter Interessenträger. Hierzu sind Fragebögen für ein Feedback zur Förderperiode 2014-2020 auf dem Have your say Portal der EU Kommission veröffentlicht.
Die Fragebögen sind auch auf den folgenden Seiten der GD HOME auf Englisch zu finden sowie den sozialen Kanälen X und LinkedIn verfügbar.
Die Umfrage ist geöffnet bis zum 22. November 2024.
Ihr Feedback ist ein wichtiger Baustein für die Zukunftsplanung der Fonds.
Sollten Sie Fragen oder Probleme mit den Links haben, wenden Sie sich bitte an: HOME-AMIF-EVALUATIONS@ec.europa.eu
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 2014-2020 ist abgeschlossen. Eine Antragstellung für eine Projektförderung in den genannten Bereichen ist leider nicht mehr möglich. Sollten Sie Interesse an einer Projektförderung haben, können Sie einen Antrag bei dem Nachfolgefonds AMIF (2021 -2027) stellen.
Der Fonds umfasst die Förderperiode 2014 bis 2020 und deckt mit seinen Schwerpunkten:
- Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einschließlich seiner externen Dimensionen,
- Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration,
- Rückkehr
im Wesentlichen die Bereiche ab, die bis 2013 durch die SOLID-Fonds gefördert wurden.
Für eine Projektförderung aus dem AMIF können sich eingetragene juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, Gebietskörperschaften) bewerben. Auch nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen kommen für eine AMIF-Zuwendung in Frage. Die Projekte können durch die Antragstellenden allein oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der EU-Zuständigen Behörde für den AMIF ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden.
Eine weitere Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen wird im Jahr 2020 veröffentlicht. Es wird die letzte Aufforderung im Rahmen der AMIF-Förderperiode 2014-2020 sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie zu gegebener Zeit auf diesen Seiten.
Wenn Sie einen Antrag auf Förderung aus dem AMIF in Betracht ziehen, können Sie sich durch die Mitarbeitenden des Außendienstes gerne beraten lassen, je nach Sachlage sind auch Beratungstermine vor Ort möglich. Bitte beachten Sie, dass mit der Veröffentlichung einer Aufforderung bis zum Ende der Aufforderungsfrist aus Gründen der Gleichbehandlung keine Beratung mehr erfolgt.
Die aktuellen Kontaktdaten der Außendienstmitarbeitenden mit den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen finden Sie in der Kontaktbox auf dieser Seite.
Trägerinformationen
Weitere aktuelle Informationen zum Ablauf des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds stehen in den EU-Fonds-Infobriefen und in Veröffentlichungen zu den Regionalkonferenzen in der nachfolgenden Downloadliste als Download-Dokumente zur Verfügung.
Auf der Seite der Generaldirektion Migration und Inneres der EU-Kommission (siehe Linkliste) finden Sie weitere Informationen über Fördermöglichkeiten sowie das "Snapshots-Booklet", auf dem ausgewählte EU-geförderte Best-Practice Projekte aus allen Mitgliedstaaten mit Fotos vorgestellt werden. Ebenso ist auf der Website das E-Book "More Snapshots" zum AMIF zu finden.
Evaluierung
Die Evaluierung dient den EU-Gremien als wichtige Entscheidungshilfe bei der Entwicklung von Zielen und Förderschwerpunkten. Der aktuelle Evaluierungsbericht steht Ihnen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Evaluierung AMIF
Die Evaluierungsberichte dienen den EU-Gremien als wichtige Entscheidungshilfen bei der Entwicklung von Zielen und Förderschwerpunkten.