Daten aus dem Ausländerzentralregister , Datum: 11.05.2023, Format: Artikel, Bereich: Behörde

Das Forschungsdatenzentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FDZ) bietet Forschungsdaten aus dem Ausländerzentralregister für wissenschaftliche Forschungsvorhaben an.

Das Ausländerzentralregister (AZR)

Das AZR ist ein Verwaltungsregister, welches der Unterstützung von Behörden dient, die mit der Durchführung von ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften betraut sind. Es enthält grundsätzlich alle ausländerrechtlich-relevanten Informationen über ausländische Personen, die sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Es besteht aus einem allgemeinen Datenbestand und einer gesondert geführten Visadatei. Das AZR ist mit rund 21 Millionen personenbezogenen Datensätzen im allgemeinen Datenbestand und ca. 9,8 Millionen Anträgen aus der Visadatei eines der umfangreichsten, automatisierten Register der öffentlichen Verwaltung in Deutschland (Auswertungsstand: 11/2022).

Forschungsdaten aus dem AZR

Derzeit bietet das BAMF-FDZ folgende Forschungsdaten auf Grundlage des Ausländerzentralregisters an:

  • AZR-Forschungsdatensatz 2021 Version 1.1
    Anonymisierte Stichprobe aus dem Gesamtbestand
  • Anonymisierte Auswertungen aus dem Gesamtbestand
    Deskriptive Statistiken aus dem AZR
  • Personenbezogene Kontaktdaten
    Adressdaten für wissenschaftliche Befragungen

AZR-Forschungsdatensatz

Der AZR-Forschungsdatensatz ist eine 20-prozentige Zufallsstichprobe aus dem allgemeinen Datenbestand des AZR, der für wissenschaftliche Forschungsvorhaben durch das BAMF-FDZ zur Verfügung gestellt wird. Er enthält grundsätzlich Daten zu aufhältigen und nicht aufhältigen Drittstaatsangehörigen (keine EU-Bürgerinnen und Bürger), die sich nicht nur vorübergehend (länger als drei Monate) in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben. Ebenfalls erfasst werden, unabhängig von der Aufenthaltsdauer, insbesondere die Daten von Ausländerinnen und Ausländern, die einen Asylantrag gestellt haben. Die Ausländerinnen und Ausländer in der Stichprobe weisen zum Stichtag ein Mindestalter von 18 Jahren auf.

Der Datensatz ist in Module gegliedert, welche in Abhängigkeit der Erforderlichkeit für das jeweilige Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt über den Antrag auf Datenzugang.

Detaillierte Informationen zum AZR-Forschungsdatensatz und zum Datenzugang sind in den Veröffentlichungen und Arbeitshilfen zu finden.

AZR-Forschungsdatensatz 2021 Version 1.1
DOI10.48570/bamf.fdz.azr.on.2021.1.1
Version1.1
Stichtag30.06.2021
Veröffentlichungs­datumSeit 01.01.2023
Verfügbare Dateiformate.dta (Stata) und .rds (R)
Form des ZugangsGastaufenthalt
Rechtliche Grundlage§ 24a Abs. 7 AZRG
Zitation

Datensatz: BAMF-Forschungsdatenzentrum (2023): AZR-Forschungsdatensatz 2021. Version 1.1. Datensatz. https://doi.org/10.48570/bamf.fdz.azr.on.2021.1.1


Quellenangabe für Tabellen und Grafiken:
Quelle: DOI: 10.48570/bamf.fdz.azr.on.2021.1.1, eigene Berechnungen

Vorgängerversion

Version 1.0 (veröffentlicht am 08.08.2021)


DOI: 10.48570/bamf.fdz.azr.on.2021.1.0

Weitere Informationen zur Änderung am AZR-Forschungsdatensatz 2021 finden Sie in der Übersicht.

Anonymisierte Auswertungen aus dem Gesamtbestand des AZR

Für wissenschaftliche Forschungsvorhaben können vollständig anonymisierte Auswertungen aus dem Gesamtbestand des AZR beantragt werden. Auswertungen aus dem Gesamtbestand des AZR beinhalten deskriptive Tabellen, die für ein jeweiliges Forschungsvorhaben erstellt werden. Die Anonymisierung erfolgt in Form der Fünferrundung.
Antragsbefugt sind wissenschaftliche Forschungseinrichtungen. Anfragen hierzu bitte per E-Mail oder Kontaktformular an das BAMF-FDZ schicken. Es wird eine kurze Beschreibung des Forschungsvorhabens und der dafür notwendigen Datenauswertung benötigt. Für die Prüfung ist eine tabellarische Vorlage hilfreich. Das Codebuch zum AZR-Forschungsdatensatz 2021 gibt einen Überblick über auswertbare Merkmale. Im Detail kann es zu Abweichungen kommen, die im Rahmen einer Beratung geklärt werden. Abschließend werden die Auswertungen per E-Mail oder als Download im Excel-Format übermittelt.

Personenbezogene Kontaktdaten

Das BAMF darf personenbezogene Adressdaten aus dem allgemeinen Datenbestand des AZR für die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben bereitstellen. Die rechtliche Grundlage ist § 24a Abs. 6 AZRG.

Die Bereitstellung erfolgt unter strengen gesetzlichen Vorgaben und wird vom BAMF-FDZ betreut und überwacht. Der Datenzugang ist aufgrund der Sensibilität der Daten auf das Mindestmaß eingeschränkt. Ob die notwendigen Voraussetzungen dafür vorliegen, wird nach der Antragsstellung geprüft.

Bitte beachten Sie dazu die Arbeitshilfe zur Beantragung und Forschung mit personenbezogenen Daten. Wir empfehlen vor Antragstellung sich telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen. Für eine telefonische Beratung schreiben Sie uns eine Nachricht, um einen Termin zu vereinbaren. Die Antragsstellung erfolgt über den Antrag auf Datenzugang.