Daten zu Berufssprachkursen , Datum: 05.06.2023, Format: Artikel, Bereich: Behörde

Das Register zur berufsbezogenen Sprachförderung (BSK) umfasst neben Personendaten auch Informationen zu den durchgeführten Berufssprachkursen.

Derzeit bietet das Forschungsdatenzentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FDZ) folgende Forschungsdaten zu Berufssprachkursen an:

  • BSK-Forschungsdatensätze ab 2016
    Anonymisierte Stichproben aus dem Gesamtbestand
  • Auswertungen aus dem Gesamtbestand
    Deskriptive Statistiken aus dem BSK-Register
  • Personenbezogene Kontaktdaten
    Adressdaten für wissenschaftliche Forschungsvorhaben

BSK-Forschungsdatensätze 2016 - 2021

Bei den BSK-Forschungsdatensätzen 2016-2021 handelt es sich um sechs separate 30-prozentige Zufallsstichproben aus dem Gesamtbestand, bei denen die erteilten Kursberechtigungen und -verpflichtungen der Kalenderjahren 2016 bis 2021 die Grundlage bilden. Für die Stichprobenziehung werden ausschließlich Personen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Berechtigung/Verpflichtung mindestens 18 Jahre alt sind.

Der Datensatz ist modular gegliedert, wobei die einzelnen Module in Abhängigkeit der Erforderlichkeit für das jeweilige Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt werden. Die Daten können ausschließlich im Rahmen von Gastaufenthalten am BAMF-FDZ analysiert werden. Die Antragsstellung erfolgt über den Link Antrag auf Datenzugang.

Detaillierte Informationen zu den BSK-Forschungsdatensätzen und zum Datenzugang sind im Datenreport und im Codebuch zu finden.

BSK-Forschungsdatensätze 2016-2021
DOIBSK-Forschungsdatensatz 2016: 10.48570/bamf.fdz.bsk2016.on.1.0

BSK-Forschungsdatensatz 2017: 10.48570/bamf.fdz.bsk2017.on.1.0

BSK-Forschungsdatensatz 2018: 10.48570/bamf.fdz.bsk2018.on.1.0

BSK-Forschungsdatensatz 2019: 10.48570/bamf.fdz.bsk2019.on.1.0

BSK-Forschungsdatensatz 2020: 10.48570/bamf.fdz.bsk2020.on.1.0

BSK-Forschungsdatensatz 2021: 10.48570/bamf.fdz.bsk2021.on.1.0
Version1.0 (für alle Jahrgänge)
Datenbestand der StichprobenTeilnehmerbezogene Daten der BSK-Forschungsdatensätze 2016-2020: 21.03.2022
Teilnehmerbezogene Daten des BSK-Forschungsdatensatzes 2021: 28.04.2022
Kursbezogene Daten der BSK-Forschungsdatensätze 2016-2021: 28.04.2022
Veröffentli­chungsdatum05.06.2023
Verfügbare Dateiformate.dta (Stata)*
Form des ZugangsGastaufenthalt
Rechtliche Grundlage§ 88a Abs. 4 S. 13 AufenthG
Zitation

Beispiel für BSK-Forschungsdatensatz 2021:

Janik, L. (2023). BSK-Forschungsdatensatz 2021 (Version 1.0) [Datensatz]. BAMF-Forschungsdatenzentrum. https://doi.org/10.48570/bamf.fdz.bsk2021.on.1.0


Quellenangabe für Tabellen und Grafiken:
Quelle: BSK-Forschungsdatensatz 2021 (Version 1.0) (doi: 10.48570/bamf.fdz.bsk2021.on1.0), eigene Berechnungen


Die Zitationsweise bezieht sich auf den BSK-Forschungsdatensatz 2021. Diese ist entsprechend auf die anderen BSK-Forschungsdatensätze zu übertragen.

* Am Gastwissenschaftsarbeitsplatz können die Daten in Stata und R eingelesen werden.

Anonymisierte Auswertungen aus dem BSK-Gesamtbestand des BAMF

Für konkrete wissenschaftliche Forschungsvorhaben können aggregierte und vollständig anonymisierte Auswertungen aus dem BSK-Gesamtdatenbestand des BAMF angefordert werden. Die Anonymisierung erfolgt in Form von Zellsperrung auf kleiner als 10 Werte. Anfragen hierzu bitte per E-Mail oder Kontaktformular an das BAMF-FDZ schicken. Es wird eine Beschreibung des Forschungsvorhabens und der dafür notwendigen Datenauswertung benötigt. Für die Prüfung des Datenantrags ist eine tabellarische Vorlage hilfreich. Das Codebuch zu den BSK-Forschungsdatensätzen gibt einen Überblick über auswertbare Merkmale. Im Detail kann es zu Abweichungen kommen, die im Rahmen einer Beratung oder der Antragsprüfung geklärt werden.

Personenbezogene Kontaktdaten

Für die Durchführung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben darf das BAMF Adressdaten von Personen, die zu einem Berufssprachkurs berechtigt oder verpflichtet wurden, bereitstellen (§88a Abs. 4 S.1-12 AufenthG). Aufgrund der Sensibilität der Daten unterliegt der Datenzugang strengen gesetzlichen Vorgaben, welche durch das BAMF-FDZ geprüft werden.

Bitte beachten Sie daher vor Antragstellung die dazugehörige Arbeitshilfe. Wir empfehlen darüber hinaus, sich telefonisch oder per E-Mail durch das BAMF-FDZ beraten zu lassen. Die Antragsstellung erfolgt über den Link Antrag auf Datenzugang.