Freizügigkeitsmonitoring ,
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Das halbjährlich erscheinende Freizügigkeitsmonitoring ist Teil der "Berichtsreihen zu Migration und Integration" des BAMF-Forschungszentrums und berichtet über die aktuelle Entwicklung der Zu- und Fortzüge von nicht-deutschen Unionsbürgerinnen und -bürgern nach bzw. von Deutschland. Hierzu werden entsprechende Auswertungen aus dem bundesweiten Ausländerzentralregister (AZR) vorgenommen.
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Neben der Darstellung der Wanderungsbewegungen für alle EU-Länder liegt im Jahresbericht ein zusätzliches Augenmerk auf der aktuellen Entwicklung bei den Zu- und Fortzügen von Staatsangehörigen
- aus den sog. EU-8-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn), für die seit dem 01.05.2011 die vollständige EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt,
- aus den sog. EU-2-Staaten (Rumänien und Bulgarien), für die noch bis zum 31.12.2013 die eingeschränkte Freizügigkeit galt, und
- aus Kroatien, das zum 01.07.2013 der EU beigetreten ist und für dessen Staatsangehörige seit dem 01.07.2015 die vollständige EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt.
Abgeschlossen wird der Bericht mit einem Überblick über die Zahl der nicht-deutschen Unionsbürgerinnen und -bürger, die sich zum jeweils aktuellen Stichtag in Deutschland aufhalten, sowie im Jahresbericht zusätzlich mit einer Darstellung der Situation von nicht-deutschen Unionsbürgerinnen und -bürgern auf dem deutschen Arbeitsmarkt, welche auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit beruht.
Den aktuellen Bericht sowie die Berichte der Vorjahre finden Sie in der nachfolgenden Downloadübersicht.
Bitte beachten Sie, dass der nächste Bericht zum Freizügigkeitsmonitoring (Jahresbericht 2025) erst Mitte 2026 erscheinen wird. Der Halbjahresbericht 2025 entfällt.