Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration ,
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge veröffentlicht im Rahmen seiner "Berichtsreihen zu Migration und Integration" halbjährlich das Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration (Reihe 1), welches über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bildungs- und Erwerbsmigration aus Drittstaaten informiert.
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Von 2012 bis 2019 wurde der Bericht unter dem Namen "Wanderungsmonitoring" veröffentlicht. Durch Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum 1. März 2020 wurde jedoch sowohl eine inhaltliche als auch eine methodische Neuausrichtung des Monitorings nötig (siehe dazu die Vorbemerkung im Jahresbericht 2020). Der Bericht beruht weiterhin auf einer Auswertung von Daten aus dem Ausländerzentralregister (AZR) zum Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Deutschland zum Zweck der Ausbildung und Erwerbstätigkeit. Diese können aufgrund der Neuerungen jedoch nicht mehr mit den früheren Auswertungen des "Wanderungsmonitorings" verglichen werden.
Im Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration werden alle Personen dargestellt, die im jeweiligen Berichtszeitraum von einer deutschen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel (Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnisse) zu Bildungs- oder Erwerbszwecken erstmalig erhalten haben. Diese Personen können dann weiter danach unterteilt werden, ob Sie zuvor bereits einen anderen Titel Deutschland besessen haben (sog. Statuswechsel) oder ob von einer Neuzuwanderung ausgegangen werden kann. Neben unterschiedlichen Rechtsgrundlagen werden für Personen ohne vorherigen Titel auch Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht ausgewertet. Daneben wird auch näher auf die unterschiedlichen Formen des Statuswechsels im Zusammenhang mit einer Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit eingegangen. Zusätzlich blickt der Bericht auf die Zahl der zum Ende des Berichtszeitraums in Deutschland aufhältigen Bildungs- und Erwerbsmigrantinnen und -migranten und deren Entwicklung. In den Jahresberichten werden außerdem zentrale politische und rechtliche Entwicklungen ausführlich beschrieben und allgemeine Daten zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen auf dem deutschen Arbeitsmarkt dargestellt, da auch Personen, die mit anderen Aufenthaltstiteln nach Deutschland kommen (z.B. im Rahmen des Familiennachzugs), Zugang zu Erwerbstätigkeit haben.
Für EU-Staatsangehörige sind im AZR keine Informationen zum Aufenthaltszweck gespeichert, weshalb diese Personengruppe in einer gesonderten Publikation (Freizügigkeitsmonitoring) betrachtet wird.
Den aktuellen Bericht des Monitorings zur Bildungs- und Erwerbsmigration sowie die Berichte der Vorjahre finden Sie in der nachfolgenden Downloadübersicht.