Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Deutschland im europäischen Vergleich Zielland Nummer eins

Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass Deutschland weiterhin ein Hauptzielland von Migration ist und im Vergleich zu den anderen europäischen Staaten in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität gewonnen hat. Unter den EU-Staaten hatte 2018 Deutschland die höchste längerfristige Zuwanderung zu verzeichnen (893.886 Zuzüge)1. 2017 betrug die Zahl noch 917.109, somit ist die Zuwanderung nach Deutschland zwischen 2017 und 2018 um 2,5 Prozent zurückgegangen. Bei Fortzügen von 540.415 Personen im Jahr 2018 ergab sich für Deutschland ein Wanderungsüberschuss von +353.471 (2017: +356.409). Hohe Zuwanderungszahlen weisen auch das Vereinigte Königreich, Spanien, Frankreich und Italien auf.

Bei einem Vergleich der Zuwanderungszahlen der einzelnen EU-Staaten im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgröße zeigt sich für 2018, dass neben Malta mit 55,6 Zugewanderten je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner auch Luxemburg (40,9) und Zypern (27,1) relativ gesehen hohe Zuzugszahlen zu verzeichnen hatten. Die Zuwanderungsquote Deutschlands liegt beim Vergleich der EU-Staaten dagegen mit 10,8 Zugewanderten je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Mittelfeld.

Abbildung 1: Zu- und Fortzüge (nach UN-Definition) im Jahr 2018 in ausgewählten Staaten der EU

Diagramm kann nicht geladen werden

Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz/migr_emi1ctz, Abfragestand: 01.09.2020)

Europäische Migrationsdaten

Die Vergleichbarkeit der Wanderungszahlen in den EU-Staaten war bis zum Jahr 2009 erheblich eingeschränkt. Unterschiedliche Definitionskriterien und damit die uneinheitliche Erfassung des Migrationsgeschehens führten dazu, dass eine Gegenüberstellung der Zu- und Abwanderungszahlen in den Statistiken der einzelnen Länder zum Teil erhebliche Abweichungen ergab. Seit 2009 werden nun von Eurostat einheitliche Migrationsdaten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz veröffentlicht. Die Begriffe Zuwanderung und Abwanderung werden dabei in Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN) wie folgt definiert:

  • Zuwanderung ist die Handlung, durch die eine Person ihren üblichen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verlegt, nachdem sie zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hatte.
  • Abwanderung ist die Handlung, durch die eine Person, die zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hatte, ihren üblichen Aufenthaltsort in diesem Mitgliedstaat für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mindestens zwölf Monaten aufgibt.

Diese Definition grenzt sich durch die (beabsichtigte) Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr von der Definition in der amtlichen Wanderungsstatistik in Deutschland ab. Damit sind temporäre Formen der Migration (zum Beispiel saisonal beschäftigte Person) in der Regel nicht erfasst, weshalb die Zahlen für Deutschland ab dem Jahr 2009 sowohl für die Zu- als auch für die Fortzüge geringer sind als die nationale amtliche Wanderungsstatistik.

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. "Längerfristig" bedeutet, dass die (beabsichtige) Aufenthaltsdauer der zuwandernden Person mindestens ein Jahr beträgt (siehe dazu die Infobox). Die europäisch vergleichbaren Daten liegen immer mit ca. zwei Jahren Verzögerung vor, so dass hier nur auf die Werte von 2018 eingegangen werden kann.