Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland , Format: Artikel, Bereich: Behörde

2019 hatten nach Zahlen des Mikrozensus 21,2 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund, was 26,0 Prozent der Bevölkerung in deutschen Privathaushalten entspricht. Mehr als die Hälfte davon sind deutsche Staatsangehörige (52,4 Prozent). Der Anteil der ausländischen Staatsangehörigen beträgt damit 47,6 Prozent.

Abbildung 1: Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland im Jahr 2019

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus

Insgesamt sind fast zwei Drittel (64,4 Prozent) der Personen mit Migrationshintergrund selbst migriert (erste Generation), während über ein Drittel (35,6 Prozent) bereits in Deutschland geboren wurde (zweite oder Folgegeneration).

Im Mikrozensus werden die Herkunftsgruppen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund durch das Geburtsland der Befragten bzw. ihrer Eltern abgeleitet, sofern die Befragten selbst schon in Deutschland geboren sind. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2019 zeigen, dass mehr als ein Drittel der Personen mit Migrationshintergrund aus EU-Staaten und knapp ein weiteres Drittel aus anderen europäischen Staaten kommt. Das restliche Drittel bilden Personen aus unterschiedlichen Ländern außerhalb Europas. Bezogen auf die wichtigsten "Geburtsländer" sind die rund 2,8 Millionen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund die größte Gruppe.

Abbildung 2: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Geburtsregionen1 in Deutschland 2019

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*Inkl. Türkei und die Russische Föderation
Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus

Selbst zugewanderte Personen leben im Durchschnitt seit rund 21 Jahren in Deutschland, gut ein Drittel (35,5 Prozent) aber auch weniger als zehn Jahre. Dies spiegelt insbesondere die starke Fluchtzuwanderung 2015/2016 wider.

Abbildung 3: Personen mit eigener Migrationserfahrung nach Aufenthaltsdauer 2019

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus

Erläuterungen

Wer hat einen Migrationshintergrund?

Im Mikrozensus wird der Migrationshintergrund seit 2016 folgendermaßen definiert:
"Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt."

Diese Definition umfasst folgende Personengruppen:

  1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer,
  2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
  3. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
  4. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben,
  5. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.

Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften

Ab 2017 wird im Mikrozensus der Migrationshintergrund ausschließlich für die Bevölkerung in Privathaushalten erhoben und ausgewiesen. Das bedeutet gleichzeitig, dass für die rund 1,2 Millionen Menschen, die im Jahr 2019 in Gemeinschaftsunterkünften lebten, der Migrationshintergrund nicht mehr ausgewiesen werden kann. Zu Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Krankenhäuser, Behindertenwohnheime, Alten- und Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte, geschlossene Heime, Klöster und Gefängnisse. Diese Einschränkung auf Privathaushalte betrifft aber nur 1,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, daher werden Aussagen über die Größenordnung sowie Struktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nur geringfügig beeinflusst. In Gemeinschaftsunterunterkünften leben größtenteils Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-/Pflegeheimen, im Jahr 2019 etwa 60 Prozent der Gesamtgruppe. Der Anteil der Menschen, die in Deutschland in Flüchtlingsunterkünften leben, lag im Jahr 2019 bei 6 Prozent.

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Dargestellt ist die eigene Geburtsregion oder bei Geburt in Deutschland die Geburtsregion der Eltern.