2019: Weichenstellungen für das zukünftige Migrationsgeschehen ,
Im Jahr 2019 setzten sich die bereits im Vorjahr sichtbaren rückläufigen Tendenzen im Migrationsgeschehen nach Deutschland fort. Die Nettozuwanderung nach Deutschland lag mit 1,56 Millionen Zuzügen und 1,23 Millionen Fortzügen – und damit einem Saldo von +327.060 Personen – ebenfalls deutlich unter dem Vorjahreswert (2018: +399.680). Dies stellte den vierten Rückgang in Folge und den geringsten Wert seit 2011 dar. Dabei sank vor allem der Wanderungssaldo von Staatsangehörigen aus der Europäischen Union (EU) auf ein Plus von nur noch 113.000 Personen (2018: 202.000). Bedingt wurde dies durch einen Rückgang der Zuzüge, bei gleichzeitigem Anstieg der Fortzüge1. Die Zuzüge gingen vor allem für polnische und kroatische Staatsangehörige zurück. Der Wanderungssaldo von Drittstaatsangehörigen stieg im Gegensatz zum dem der EU-Staatsangehörigen im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht an (+14.000 auf 271.000 Personen).
142509
Asylerstanträge wurden 2019 gestellt.
Mit 142.509 Asylerstanträgen stellten rund 20.000 Personen weniger erstmals einen Antrag als im Vorjahr (2018: 161.931). 22,0 Prozent dieser Anträge (31.415) gehen auf Kinder im Alter von unter einem Jahr zurück, die bereits in Deutschland geboren sind (2018: 32.303, 19,9 Prozent), die übrigen 78,0 Prozent (111.094) auf grenzüberschreitende Erstanträge (2018: 129.628). Die Zahl der Asylerstanträge zuzüglich des Resettlements und humanitärer Aufnahmen, des Familiennachzugs zu Schutzberechtigten sowie abzüglich der Rückführungen und der freiwilligen Rückkehr ergibt eine Nettozuwanderung von ca. 126.400 Personen (mit in Deutschland Geborenen im Alter von unter einem Jahr) bzw. ca. 95.000 Personen (ohne in Deutschland Geborene im Alter von unter einem Jahr) deutlich unter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Korridor von jährlich maximal 180.000 bis 220.000 Personen.
Im Rahmen des sogenannten Migrationspaketes wurden am 7. Juni 2019 vom Deutschen Bundestag sieben Einzelgesetze verabschiedet, die diverse Aspekte der Migration und Integration behandeln und zur Schaffung eines migrationspolitischen Regelwerks dienen sollen. Das Gesetzespaket umfasst das "Fachkräfteeinwanderungsgesetz", das "Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz", das "Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung", das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", das "Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes", das "Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz" sowie das "Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes". Auch das am 27. Juni 2019 verabschiedete "Dritte Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes" steht in diesem Zusammenhang. Diese bis spätestens zum 1. März 2020 in Kraft getretenen Gesetze beinhalten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag sowie dem sogenannten "Masterplan Migration" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) aus dem Jahr 2018.
Durch das Einsetzen der COVID-19-Pandemie im Frühjahr 2020 konnten Kernpunkte des Migrationspakets, wie eine Steigerung der Fachkräftezuwanderung oder eine Verbesserung der Durchsetzung der Ausreisepflicht, jedoch bisher – wenn überhaupt – nur unter erschwerten Bedingungen umgesetzt werden.
Hinweis
Weiterführende Informationen zum Migrationspaket der Bundesregierung, einen Überblick zur Fluchtmigration und zu Politikmaßnahmen in den Bereichen der Erwerbsmigration, der Integration, der internationalen Zusammenarbeit sowie der Rückkehr und Reintegration finden Sie in der PDF-Datei unter "Downloads".
Fußnoten
- Im Rahmen der Europawahl 2019 haben Meldebehörden in vielen Fällen fortgezogene, aber noch in Deutschland gemeldete EU-Staatsangehörige nachträglich abgemeldet, wenn festgestellt wurde, dass Wahlberechtigte nicht mehr an ihrer registrierten Anschrift gewohnt haben.