Die einzelnen Zuwanderungsgruppen ,
Überblick
Das Zuwanderungsgeschehen nach Deutschland hat sich seit 2015 sowohl hinsichtlich seines Umfangs als auch in seiner Zusammensetzung stark verändert. Die Migration ist vor allem durch Zuwanderung aus bzw. Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet. 2019 machten EU-Staatsangehörige 51,1 Prozent der Zuwanderung nach Deutschland aus. Die humanitäre Migration ist zwischen 2018 und 2019 erneut zurückgegangen - während im Jahr 2018 161.931 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, ging die Zahl im Jahr 2019 auf 142.509 zurück (-12,0 Prozent). Im Zuge der Familienzusammenführung wurden im Jahr 2019 96.633 Aufenthaltstitel erteilt (2018: 97.129). 110.974 ausländische Studierende (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer) haben ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen, etwas mehr als im Jahr zuvor (109.995). 64.219 Drittstaatsangehörige haben im Jahr 2019 einen Aufenthaltstitel für eine Erwerbstätigkeit erhalten, auch hier gab es einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2018: 60.857).
Abbildung 1: Die wichtigsten Migrationsgruppen im Jahr 2019
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Eine Addition der Zuwanderergruppen zu einer Gesamtsumme ist aufgrund unterschiedlicher Erhebungskriterien (z. B. Fall- vs. Personenstatistik) und Doppelzählungen (z. B. EU-Binnenmigration und saisonale Arbeitskräfte aus EU-Staaten) nicht möglich.
Quelle: Statistisches Bundesamt, BAMF, Ausländerzentralregister
Mehr Fachkräftezuwanderung aus Nicht-EU-Staaten
Deutschland verzeichnet seit Jahren einen kontinuierlichen Anstieg der Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. 2019 sind insgesamt 64.219 Drittstaatsangehörige nach Deutschland zugezogen, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbszwecken nach den §§ 18 bis 21 AufenthG erhielten. Bei den meisten dieser Beschäftigten handelt es sich um qualifizierte bzw. hochqualifizierte Fachkräfte (61,3 Prozent; umfasst qualifizierte Beschäftigung, Blaue Karte EU, Forschende, Hochqualifizierte sowie Selbständige und Inhaberinnen und Inhaber einer ICT-Karte).
Bei der Fachkräftezuwanderung hat insbesondere die Blaue Karte EU als Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte stark an Bedeutung gewonnen. Seit 2015 ist auch die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen, die eine Beschäftigung aufgenommen haben, die keine qualifizierte Berufsausbildung erfordert, deutlich angestiegen. Dabei spielen insbesondere die Westbalkanstaaten eine wichtige Rolle.
Abbildung 2: Erwerbsmigration aus Drittstaaten (erteilte Aufenthaltserlaubnisse bei Einreise in 2019)
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Quelle: Ausländerzentralregister
Deutschland ist ein attraktives Ziel für internationale Studierende
Deutschland zählt zu den attraktivsten Zielländern für ausländische Studierende: Die Zahl der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer, die ein Studium in Deutschland aufgenommen haben, ist im Jahr 2019 (Sommersemester 2019 und Wintersemester 2019/2020) erneut angestiegen. Insgesamt haben 110.974 Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen (2018: 109.995). Damit wurde im Jahr 2019 die bislang höchste Zahl an Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer unter den Erstsemestern verzeichnet.
Abbildung 3: Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer im ersten Hochschulsemester nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten (Sommersemester 2019 und Wintersemester 2019/2020)
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Quelle: Statistisches Bundesamt
Studierende aus China bildeten – wie schon seit 2006 - die quantitativ wichtigste Gruppe der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer. Im Jahr 2019 nahmen 11.587 Studierende aus diesem Herkunftsland ein Studium in Deutschland auf (Anteil 10,4 Prozent). Die zweitstärkste Gruppe stellten Studierende aus Indien (8,8 Prozent bzw. 9.785) dar, wobei sich die Zunahme der Studierendenzahlen aus Indien im Jahr 2019 weiter fortgesetzt hat (+23,5 Prozent gegenüber 2018). Die größte Gruppe von Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern aus EU-Staaten kam aus Italien, sie lag mit 4.874 Studierenden bzw. 4,4 Prozent auf dem dritten Platz. Nachdem Studierende aus Syrien im Vorjahr noch die drittgrößte Gruppe stellten (2018: 5.783), waren diese im Jahr 2019 mit 4.744 bzw. 4,3 Prozent nur mehr die viertgrößte Gruppe der Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer im ersten Hochschulsemester. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist die Anzahl von syrischen Studienanfängerinnen und Studienanfänger um 18,0 Prozent gesunken.
Rückgang der Asylerstantragszahlen
Die Asylerstantragszahlen sind seit 2016 wieder rückläufig: Zwischen 2016 und 2017 gingen die Erstanträge von 722.370 auf 198.317 zurück (-72,5 Prozent). Der rückläufige Trend hat sich auch im Jahr 2019 fortgesetzt: Insgesamt 142.509 Menschen haben einen Asylerstantrag gestellt, die Zahl ist damit im Vergleich zu 2018 um 12,0 Prozent zurückgegangen (2018: 161.931). Die Zahl der Erstantragstellenden fiel damit wieder unter das Niveau von 2014 (173.072 Erstanträge).
Abbildung 4: Asylerstanträge nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2019
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Quelle: BAMF
Die Entwicklung der Fluchtmigration nach Deutschland war über die Jahre hinweg immer ein Spiegel der weltweiten Krisen und Konflikte. Seit 2014 belegt Syrien in der Reihenfolge der zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten den ersten Rang. 2019 wurden insgesamt 39.270 Asylerstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, dies entspricht einem Anteil von 27,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr war ein Rückgang der Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen um 11,1 Prozent zu verzeichnen (2018: 44.167 Erstanträge). Mit 13.742 Asylerstanträgen und einem Anteil von 9,6 Prozent war der Irak das zweitstärkste Herkunftsland im Jahr 2019. Die Antragszahlen von irakischen Staatsangehörigen sind im Vergleich zum Vorjahr um 15,9 Prozent zurückgegangen (2018: 16.333). Einzig die Türkei weist als drittstärkstes Herkunftsland einen Zuwachs auf: 2019 haben 10.784 türkische Staatsangehörige einen Asylerstantrag (Anteil: 7,6 Prozent) gestellt, 2018 wurden 10.160 Erstanträge aus der Türkei entgegengenommen (+6,1 Prozent).
Die Zusammensetzung der zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten hat sich zwischen 2018 und 2019 nicht wesentlich verändert. Im Jahr 2019 gehörte lediglich die Russische Föderation nicht mehr zu den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten, dafür aber nun Georgien. Mit der Türkei ist ein europäischer Staat in der Liste der zehn Hauptstaatsangehörigkeiten vertreten. Den größten prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr weist im Jahr 2019 Eritrea mit 36,8 Prozent weniger Asylerstanträgen auf.
Rückgang des Familiennachzugs von Drittstaatsangehörigen
Der Familiennachzug bezeichnet den Nachzug von im Ausland lebenden Familienangehörigen und ist grundsätzlich begrenzt auf die Kernfamilie, das heißt die Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder den Ehe- bzw. Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, bzw. Eltern von minderjährigen ledigen Kindern. Sonstige Familienmitglieder können nur in Ausnahmefällen nachziehen.
Die Einreise und der Aufenthalt von Familienangehörigen in Deutschland lebender Personen ist in den §§ 27 bis 36a des Aufenthaltsgesetzes geregelt. Der Familiennachzug wird mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie gewährt (§ 27 Abs. 1 AufenthG). Diese Regelungen finden Anwendung auf den Zuzug zu Personen, die keine EU-Staatsangehörigen bzw. Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen sind, für diese gilt das EU-Freizügkeitsrecht. Der Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen zu ausländischen EU-Staatsangehörigen richtet sich grundsätzlich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU (§§ 2 ff. FreizügG/EU).
Der Familiennachzug zeigt nur eine geringfügige Veränderung im Vergleich zum Vorjahr: Im Jahr 2019 wurde insgesamt 96.633 Drittstaatsangehörigen aus familiären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erteilt. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl dieser Aufenthaltserlaubnisse um 0,5 Prozent (2018: 97.129).
Seit 2015 ist Syrien Hauptstaatsangehörigkeit im Rahmen des Familiennachzugs - diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit der gestiegenen Migration zu anerkannten Schutzberechtigten aus diesem Land. Im Jahr 2019 sind 12.790 syrische Familienangehörigen eingereist, dies entspricht einem Rückgang um 10,9 Prozent. Weitere wichtige Herkunftsländer des Familiennachzugs sind die Türkei, Kosovo und Indien. Bei etwas mehr als der Hälfte (55,9 Prozent) der erteilten Aufenthaltserlaubnisse handelt es sich um den Nachzug von Ehepartnerinnen und Ehepartnern, bei einem guten Drittel (36,9 Prozent) um minderjährige Kinder.
Abbildung 5: Migration aus familiären Gründen (erteilte Aufenthaltserlaubnisse) nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten im Jahr 2019
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Quelle: Ausländerzentralregister
Zuzug von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern auf konstantem Niveau
Nach einem kontinuierlichen Rückgang von 2001 (rund 98.500 Personen) bis 2012 (rund 1.800 Personen) konnte in den Folgejahren auch bei der Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihrer Familienangehörigen ein leichter Wiederanstieg registriert werden, bedingt durch gesetzliche Änderungen, die vor allem die Familienzusammenführung erleichterten. Im Jahr 2019 wurden 7.155 Personen als zuwandernde Spätaussiedlerinnen bzw. Spätaussiedler inkl. ihrer Familienangehörigen registriert. Dies entspricht annähernd dem Niveau des Vorjahres (2018: 7.126 Personen).
Abbildung 6: Zuwanderung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen nach Herkunftsländern seit 2015
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Quelle: Bundesverwaltungsamt
Hinweis
Weiterführende Informationen zum Thema "Die einzelnen Zuwanderungsgruppen" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".