Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland , Format: Artikel, Bereich: Behörde

2020 hatten nach Zahlen des Mikrozensus 21,9 Millionen Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund, was 26,7 Prozent der Bevölkerung in deutschen Privathaushalten entspricht. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes sind damit Personen umfasst, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzen. Mehr als die Hälfte der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind deutsche Staatsangehörige (52,8 Prozent), fast zwei Drittel (62,1 Prozent) sind selbst zugewandert, während ein gutes Drittel (37,9 Prozent) bereits in Deutschland geboren wurde.

Abbildung 1: Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland im Jahr 2020

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus


Im Mikrozensus werden die Herkunftsgruppen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund durch das Geburtsland der Befragten bzw. ihrer Eltern abgeleitet, sofern die Befragten selbst schon in Deutschland geboren sind. Die Ergebnisse des Mikrozensus 2020 zeigen, dass mehr als ein Drittel der Personen mit Migrationshintergrund aus EU-Staaten und knapp ein weiteres Drittel aus anderen europäischen Staaten kommt. Das restliche Drittel bilden Personen aus unterschiedlichen Ländern außerhalb Europas. Bezogen auf die wichtigsten "Geburtsländer" sind die rund 2,7 Millionen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund die größte Gruppe.

Abbildung 2: Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Geburtsregionen1 in Deutschland im Jahr 2020

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*Inkl. Türkei und Russische Föderation

Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus

Selbst zugewanderte Personen leben im Durchschnitt seit rund 21 Jahren in Deutschland, gut ein Drittel (37,7 Prozent)2 aber auch weniger als zehn Jahre. Dies spiegelt insbesondere die starke Fluchtzuwanderung 2015/2016 wider.

Abbildung 3: Personen mit eigener Migrationserfahrung nach Aufenthaltsdauer 2020

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus


Erläuterungen

Wer hat einen Migrationshintergrund?

Im Mikrozensus wird der Migrationshintergrund seit 2016 folgendermaßen definiert:
"Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt."

Diese Definition umfasst folgende Personengruppen:

  1. zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer,
  2. zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
  3. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
  4. Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben,
  5. mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.

Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften

Ab 2017 wird im Mikrozensus der Migrationshintergrund ausschließlich für die Bevölkerung in Privathaushalten erhoben und ausgewiesen. Das bedeutet gleichzeitig, dass für die rund 1,3 Millionen Menschen, die im Jahr 2020 ihren Hauptwohnsitz in Gemeinschaftsunterkünften hatten, der Migrationshintergrund nicht mehr ausgewiesen werden kann. Diese Einschränkung betrifft aber nur 1,6 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, daher werden Aussagen über die Größenordnung sowie Struktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund nur geringfügig beeinflusst. In Gemeinschaftsunterunterkünften leben größtenteils Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-/Pflegeheimen, im Jahr 2020 rund 62 Prozent der Gesamtgruppe. Nur rund 6 Prozent der Personen in Gemeinschaftsunterkünften entfielen im Jahr 2020 auf Flüchtlingsunterkünfte.

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Dargestellt ist die eigene Geburtsregion oder bei Geburt in Deutschland die Geburtsregion der Eltern.
  2. Bezogen auf die Personen mit Angaben zur Aufenthaltsdauer.