Abwanderung aus Deutschland , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Bei einem Anstieg der Zuwanderung verlassen mit einer zeitlichen Verzögerung auch vermehrt ausländische Staatsangehörige Deutschland, wie die Entwicklung seit 2010 zeigt. Bis 2012 waren die Fortzüge relativ konstant, danach stieg ihre Anzahl, bis sie im Jahr 2016 den vorläufigen Höhepunkt erreichte. Insgesamt zogen zwischen 2010 und 2021 14,9 Millionen ausländische Staatsangehörige nach Deutschland. Im gleichen Zeitraum verließen jedoch auch 9,3 Millionen das Staatsgebiet wieder.

Abbildung 1: Zu- und Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach und aus Deutschland seit 20101

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik


Im Jahr 2021 wurden 746.474 Fortzüge von ausländischen Personen (2020: 746.212) registriert. Im gleichen Zeitraum gab es 1.139.816 Zuzüge dieser Personengruppe. Der Wanderungssaldo betrug damit +393.342 und stieg im Vergleich zum Jahr 2020 (+248.607) um 58,2 Prozent.

Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die Abwanderung im Vergleich zu 2020 ebenfalls gestiegen, und zwar relativ deutlich um 12,5 Prozent (247.829, 2020: 220.239 Fortzüge). Zugleich waren deutsche Staatsangehörige im Jahr 2021 nach rumänischen Staatsangehörigen die zweitgrößte Zuwanderungsgruppe (177.702 Zuzüge). Im Jahr 2021 lag der Wanderungsverlust2 bei deutschen Staatsangehörigen bei -70.127 (2020: -31.915).

Die amtliche Wanderungsstatistik erlaubt grundsätzlich – bei deutschen wie ausländischen Staatsangehörigen – keine Aussagen über Zweck und Dauer der Abwanderung. Bei den fortziehenden Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt es sich zum einen um klassische (langfristige) Migration, beispielsweise um Personen, die auf Dauer in die Vereinigten Staaten abwandern. Zum anderen sind damit temporäre Migrationsformen wie z. B. Erwerbsmigration, Seniorinnen und Senioren (Ruhesitzwanderung) und Studierende sowie deren Angehörige erfasst.3 Da der amtlichen Wanderungsstatistik zudem auch keine Informationen über das Qualifikationsniveau der Abwandernden entnommen werden können, kann nicht angegeben werden, wie viele hochqualifizierte Personen temporär oder auf Dauer aus Deutschland fortziehen.

Abbildung 2: Zu- und Fortzüge von deutschen Staatsangehörigen (Zuzüge ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler4) nach und aus Deutschland seit 20105

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Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik

Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Abwanderung aus Deutschland" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Die Genauigkeit der Ergebnisse für das Jahr 2016 ist aufgrund von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit der melderechtlichen Behandlung von Schutzsuchenden eingeschränkt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 aufgrund methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Ausführliche Informationen dazu befinden sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu Wanderungen.
    Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2019 enthalten vermehrte Abmeldungen von Amts wegen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die im Rahmen der Europawahl von Meldebehörden vorgenommen wurden. Aus diesem Grund ist die Zahl der Fortzüge eingeschränkt mit den Vorjahreswerten vergleichbar.
    Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kann es ab Mitte März 2020 aufgrund von Einschränkungen im Publikumsverkehr von Meldebehörden oder verlängerten Fristen zur An- und Abmeldung zu einer zeitlich verzögerten Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik kommen.
  2. Die genannten Gruppen dürften insgesamt in der Fortzugsstatistik untererfasst sein, da sich wahrscheinlich zahlreiche Fortgezogene melderechtlich nicht abmelden oder in Deutschland ihren Wohnsitz beibehalten.
  3. Unter Herausrechnung der im vertriebenenrechtlichen Verfahren aufgenommenen Personen, die in der Zuzugsstatistik als Zuzüge von Deutschen registriert werden.
  4. Personen, die mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten. Dies betrifft Spätaussiedle-rinnen und Spätaussiedler in eigener Person (§ 4 Abs. 1 BVFG) sowie deren Ehepartnerin oder Ehepartner und ihre Nachfahren (§ 7 Abs. 2 BVFG).
  5. Fußnote 1 findet auch hier Anwendung. Ab 2016 Bruch in der Zeitreihe. Ab dem 1. Januar 2016 werden Zu- und Fortzüge von Deutschen von bzw. nach "unbekannt/ohne Angabe" in der Wanderungsstatistik zusätzlich berücksichtigt, daher fallen die Zu- und Fortzugszahlen von Deutschen ab 2016 höher aus. Die Ergebnisse sind nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar.