Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland , Format: Artikel, Bereich: Behörde

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Im Jahr 2020 war das Migrationsgeschehen in Deutschland noch stark durch die im Frühjahr beginnende COVID-19-Pandemie geprägt. Die damit verbundenen Grenzschließungen und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im In- und Ausland zeigten auch 2021 noch Auswirkungen, insbesondere in der ersten Jahreshälfte. Bezogen auf das Gesamtjahr kam es jedoch zu einem deutlich erkennbaren Wiederanstieg der Migration.

Gesamtwanderungsgeschehen

Insgesamt wurden im Jahr 2021 in der Wanderungsstatistik 1.323.466 Zuzüge und 994.303 Fortzüge erfasst. Im Vergleich zu 2020 ist die Zuwanderung nach Deutschland damit um 11,5 Prozent gestiegen, die Abwanderung nahm um 2,9 Prozent zu. Resultat dieser Entwicklungen ist ein Wanderungssaldo von +329.163 Personen, ein deutlich höherer Wert als im Jahr 2020 (+220.251 Personen). Entsprechend zeigen sich auch bei den einzelnen Migrationsformen – mit Ausnahme der EU-Binnenmigration – mehr oder minder starke Zuwächse.

Die Zunahme der Außenwanderung gegenüber 2020 ist vor allem auf das Wanderungsverhalten ausländischer Staatsangehöriger zurückzuführen. Während die Zuzüge bei deutschen Staatsangehörigen um 4,3 Prozent zurückgingen und die Fortzüge um 12,5 Prozent stiegen, nahmen die Zuzüge ausländischer Staatsangehöriger um 14,6 Prozent zu. Die Fortzüge verblieben auf dem Niveau des Vorjahres.

Abbildung 1: Außenwanderungsgeschehen in Deutschland seit 20161

Diagramm kann nicht geladen werden

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik

Knapp zwei Drittel aller Zuzüge aus europäischen Staaten

Im Jahr 2021 kamen 63,8 Prozent aller zugewanderten Personen (2020: 69,1 Prozent) aus einem anderen europäischen Land2 nach Deutschland, davon 46,7 Prozent aus Staaten der EU (ohne das Vereinigte Königreich3). 17,2 Prozent der Zugezogenen wanderten aus einem asiatischen Staat zu. Lediglich 4,2 Prozent zogen aus afrikanischen Ländern nach Deutschland und 4,4 Prozent aus Amerika, Australien und Ozeanien (zusammengefasste Kategorie)4.

Die Bedeutung der innereuropäischen Migration zeigt sich ebenfalls bei den Fortzügen: Auch hier war Europa die Hauptzielregion. Gut zwei Drittel der abwandernden Personen zogen im Jahr 2021 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land (67,9 Prozent, 2020: 67,4 Prozent), 54,0 Prozent wanderten in andere EU-Mitgliedstaaten. Der Anteil der Fortzüge nach Asien betrug 6,8 Prozent, der nach Amerika, Australien und Ozeanien (zusammengefasste Kategorie) 4,4 Prozent. Nach Afrika wanderten lediglich 2,7 Prozent aller fortziehenden Personen ab.

Abbildung 2: Migration nach Herkunfts- und Zielgebieten* im Jahr 2021

Diagramm kann nicht geladen werden

Diagramm kann nicht geladen werden

*Europa inkl. Türkei und Russische Föderation

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik


Rumänien stellte 2021, wie bereits in den Jahren zuvor, das Hauptherkunftsland der Zugewanderten (14,4 Prozent aller Zuzüge) dar, gefolgt von Polen (7,3 Prozent) und Bulgarien (5,4 Prozent). Die weiteren quantitativ wichtigen Herkunftsländer 2021 waren die Türkei, Italien, Syrien, Afghanistan, Indien, Spanien und Ungarn. Damit sind 6 der 10 Hauptherkunftsländer von Migrantinnen und Migranten des Jahres 2021 EU-Staaten.

Auch bei den Fortzügen waren im Jahr 2021 Rumänien, Polen und Bulgarien die wichtigsten Ziele. Bei diesen Ländern ist somit schon seit Längerem ein hohes Wanderungsvolumen feststellbar. Das heißt, es ziehen sowohl viele Menschen von dort nach Deutschland zu als auch wieder in diese Staaten fort. Der höchste positive Wanderungssaldo im Jahr 2021 wurde gegenüber Syrien (+41.479) und Rumänien (+35.254) verzeichnet. Es folgt Afghanistan mit +31.435.

Abbildung 3: Migration 2021 nach den häufigsten Herkunftsländern

Diagramm kann nicht geladen werden

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik

Mehr zu den Datenquellen

Wanderungsstatistik

In der Wanderungsstatistik erfasst das Statistische Bundesamt alle Zu- und Fortzüge mit Verlegung des Hauptwohnsitzes über die Gemeinde- oder die Bundesgrenze hinweg. Für die Messung der internationalen Migration sind die Wanderungen über die Bundesgrenze relevant. Es werden deutsche und ausländische Staatsangehörige erfasst.

Die Erfassung der Wanderungsfälle verläuft über die Registrierung der An- und Abmeldungen in den lokalen Meldebehörden. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland ist dies bei Auf-enthalten in Deutschland von mehr als drei Monate verpflichtend.

Die Wanderungsstatistik ist fallbezogen, d. h. jeder Wanderungsfall geht in die Statistik ein. Bei einer Person, die in einem Jahr mehrfach umzieht, wird jede einzelne Wanderung gesondert erfasst.

Ausländerzentralregister

Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle ausländischen Staatsangehörigen im Hinblick auf ihren Aufenthaltsstatus in Deutschland registriert, sobald diese sich längerfristig – d. h. in der Regel länger als 3 Monate – in Deutschland aufhalten. Für die Messung von Ab- und Zuwanderung wird die sogenannte Bewegungsbilanz nach dem AZR herangezogen. Diese weist Veränderungen im Registerbestand im Vergleich zum Vorjahr aus.

Das AZR ist eine personenbezogene Statistik - die Zu- und Abwanderungszahlen auf Basis des AZR sind daher niedriger als die auf An- und Abmeldungen basierenden, fallbezogenen Zahlen der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes.


Hinweis

Weiterführende Informationen zum Thema "Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".

Fußnoten

  1. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 sind aufgrund methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Die Genauigkeit der Ergebnisse ist aufgrund von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit der melderechtlichen Behandlung von Schutzsuchenden eingeschränkt. Ausführliche Informationen dazu befinden sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu Wanderungen.
    Die Wanderungszahlen 2019 enthalten Abmeldungen von Amts wegen von EU-Staatsangehörigen, die im Rahmen der Europawahl von Meldebehörden vorgenommen wurden. Aus diesem Grund ist die Fortzugszahl 2019 nur beschränkt mit den Werten davor und danach vergleichbar.
    Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kann es ab Mitte März 2020 aufgrund von Einschränkungen im Publikumsverkehr von Meldebehörden oder verlängerten Fristen zur An- und Abmeldung zu einer zeitlich verzögerten Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik kommen.
  2. Europäische Union und europäische Drittstaaten inklusive der Türkei und der Russischen Föderation (beide werden in den amtlichen Statistiken zu Europa gezählt).
  3. Zum 1. Februar 2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Zwischen diesem Austrittsdatum und dem 31. Dezember 2020 wurde zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eine Übergangsphase vereinbart, in der die EU-Freizügigkeit für Staatsangehörige des Vereinigten Königreiches weiterhin galt. Daher wurde für das Berichtsjahr 2020 das Vereinigte Königreich im Migrationsbericht nach wie vor zu den EU-Staaten gezählt. Ab dem Berichtsjahr 2021 wird es hingegen einheitlich in der Kategorie "Sonstiges Europa" als Drittstaat geführt. Damit setzt sich die EU nunmehr aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.
  4. In diesem Abschnitt wird auf das Herkunfts- bzw. Zielland der wandernden Personen abgestellt, nicht auf deren Staatsangehörigkeit. Somit können beispielsweise in der Zuwanderung aus EU-Ländern auch Drittstaatsangehörige enthalten sein, die aus diesen Ländern nach Deutschland ziehen. Zur Migration von EU-Staatsangehörigen nach Deutschland siehe den Abschnitt zur EU-Binnenmigration.