Abwanderung aus Deutschland ,
Nach einem Anstieg der Zuwanderung verlassen mit zeitlicher Verzögerung auch vermehrt ausländische Staatsangehörige Deutschland, wie die Entwicklung seit 2012 zeigt. Bis 2012 war die Anzahl der Fortzüge relativ konstant, danach stieg sie, bis sie im Jahr 2016 den vorläufigen Höhepunkt erreichte. Im Jahr 2023 war die Zahl der Fortzüge erneut sehr hoch (1.004.510, vgl. 2016: 1.083.767). Insgesamt sind zwischen 2012 und 2023 rund 17,6 Millionen ausländische Staatsangehörige nach Deutschland zugezogen, im gleichen Zeitraum verließen aber auch etwa 10,5 Millionen das Land wieder.
Abbildung 1: Zu- und Fortzüge von ausländischen Staatsangehörigen nach und aus Deutschland seit 20121
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Quelle: Statistisches Bundesamt, Wanderungsstatistik
Im Jahr 2023 wurden 1.004.510 Fortzüge von ausländischen Personen registriert, ihre Zahl stieg damit um 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2022: 935.516). Im gleichen Zeitraum gab es 1.741.153 Zuzüge von ausländischen Personen nach Deutschland (2022: 2.481.019, -29,8 Prozent). Der Wanderungssaldo betrug damit +763.643 (2022: +1.545.503).
Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ist die Abwanderung im Vergleich zu 2022 um 1,2 Prozent gesunken (265.035, 2022: 268.167 Fortzüge). Zugleich waren deutsche Staatsangehörige im Jahr 2023 nach ukrainischen und rumänischen Staatsangehörigen die drittgrößte Zuwanderungsgruppe. Somit lag der Wanderungsverlust bei deutschen Staatsangehörigen bei -79.554 (2022: -89.531).
Abbildung 2: Zu- und Fortzüge von deutschen Staatsangehörigen nach und aus Deutschland seit 20122
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Quelle: Statistisches Bundesamt, Bundesverwaltungsamt
Die amtliche Wanderungsstatistik erlaubt grundsätzlich – bei deutschen wie ausländischen Staatsangehörigen – keine Aussagen über Zweck und Dauer der Abwanderung. Bei den fortziehenden Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit handelt es sich zum einen um klassische (langfristige) Migration, bspw. um Personen, die auf Dauer in die Vereinigten Staaten abwandern. Zum anderen sind damit temporäre Migrationsformen wie z. B. Erwerbsmigration, Seniorinnen und Senioren (Ruhesitzwanderung) und Studierende sowie deren Angehörige erfasst. Da der amtlichen Wanderungsstatistik zudem auch keine Informationen über das Qualifikationsniveau der Abwandernden entnommen werden können, kann nicht angegeben werden, wie viele hochqualifizierte Personen temporär oder auf Dauer aus Deutschland fortziehen.
Hinweis
Weiterführende Informationen zum Thema "Abwanderung aus Deutschland" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".
Fußnoten
- Die Genauigkeit der Ergebnisse für das Jahr 2016 ist aufgrund von Unstimmigkeiten in Zusammenhang mit der melderechtlichen Behandlung von Schutzsuchenden eingeschränkt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2016 aufgrund methodischer Änderungen und technischer Weiterentwicklungen nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Ausführliche Informationen dazu befinden sich auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zu Wanderungen.
Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2019 enthalten vermehrte Abmeldungen von Amts wegen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern, die im Rahmen der Europawahl von Meldebehörden vorgenommen wurden. Aus diesem Grund ist die Zahl der Fortzüge nur eingeschränkt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kann es außerdem ab Mitte März 2020 aufgrund von Einschränkungen im Publikumsverkehr der Meldebehörden oder von verlängerten Fristen zur An- und Abmeldung zu einer zeitlich verzögerten Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik gekommen sein. - Zuzüge ohne Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die mit Ausstellung der Spätaussiedlerbescheinigung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Dies betrifft sowohl Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler in eigener Person (§ 4 Abs. 1 BVFG) als auch deren Ehepartnerin oder Ehepartner und ihre Nachfahren (§ 7 Abs. 2 BVFG).
Ab 2016 gibt es einen Bruch in der Zeitreihe. Ab dem 1. Januar 2016 werden Zu- und Fortzüge von deutschen Staatsangehörigen von bzw. nach "unbekannt/ohne Angabe" in der Wanderungsstatistik zusätzlich berücksichtigt, daher fallen die Zu- und Fortzugszahlen von deutschen Staatsangehörigen ab 2016 höher aus. Die Ergebnisse sind nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Ausführliche Informationen dazu sind auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes zum Thema Wanderungen zu finden.
Die Ergebnisse des Berichtsjahres 2019 umfassen vermehrte Abmeldungen von Amts wegen bei EU-Staatsangehörigen, die im Rahmen der Europawahl von Meldebehörden vorgenommen wurden. Aus diesem Grund ist die Fortzugszahl 2019 nur beschränkt mit denen der Vorjahre und danach vergleichbar.
Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kann es ab Mitte März 2020 aufgrund von Einschränkungen im Publikumsverkehr der Meldebehörden oder von verlängerten Fristen zur An- und Abmeldung zu einer zeitlich verzögerten Erfassung von Wanderungsfällen in der Statistik gekommen sein.