Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich ,
Im europäischen Vergleich ist Deutschland in absoluten Zahlen nach wie vor das Hauptzielland von Migration. Unter den EU-Staaten hatte es im Jahr 20221 die höchste längerfristige Zuwanderung2 zu verzeichnen (2.071.690 Zuzüge). Bei Fortzügen von 533.485 Personen ergab sich für Deutschland ein Wanderungsüberschuss von +1.538.205 (2021: +331.205). Hohe Zuwanderungszahlen weisen auch Spanien, Frankreich, die Niederlande, Italien und Tschechien auf.
Abbildung 1: Zu- und Fortzüge (nach UN-Definition) im Jahr 2022 nach den häufigsten Zielländern in der EU
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Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz/migr_emi1ctz, Abfragestand: 16.09.2024)
Bulgarien, Polen, Portugal, die Slowakei, Finnland, Schweden und Liechtenstein haben Geflüchtete aus der Ukraine, die vorübergehenden Schutz genießen, nicht in ihre Bevölkerungs- und Migrationsstatistiken aufgenommen.
Bei einem Vergleich der Zuwanderungszahlen der einzelnen Staaten im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungsgröße zeigt sich für das Jahr 2022, dass neben Malta auch Luxemburg, Island, Estland und Zypern hohe Werte aufweisen. Deutschland befindet sich im oberen Mittelfeld. Relativ geringe Fortzugszahlen bezogen auf die Bevölkerung wurden für die Slowakei, Bulgarien, Italien, Finnland, Tschechien und Portugal registriert.
Europäische Migrationsdaten
Die Vergleichbarkeit der Wanderungszahlen in den EU-Staaten war bis zum Jahr 2009 erheblich eingeschränkt. Unterschiedliche Definitionskriterien und damit die uneinheitliche Erfassung des Migrationsgeschehens führten dazu, dass eine Gegenüberstellung der Zu- und Abwanderungszahlen in den Statistiken der einzelnen Länder zum Teil erhebliche Abweichungen ergab. Seit 2009 werden nun von Eurostat einheitliche Migrationsdaten auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz veröffentlicht. Die Begriffe Zuwanderung und Abwanderung werden dabei in Anlehnung an die Empfehlungen der Vereinten Nationen (UN) wie folgt definiert:
- Zuwanderung ist die Handlung, durch die eine Person ihren üblichen Aufenthaltsort für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verlegt, nachdem sie zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hatte.
- Abwanderung ist die Handlung, durch die eine Person, die zuvor ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hatte, ihren üblichen Aufenthaltsort in diesem Mitgliedstaat für einen Zeitraum von (voraussichtlich) mindestens zwölf Monaten aufgibt.
Diese Definition grenzt sich durch die (beabsichtigte) Aufenthaltsdauer von mindestens einem Jahr von der Definition in der amtlichen Wanderungsstatistik in Deutschland ab. Damit sind temporäre Formen der Migration (zum Beispiel saisonal beschäftigte Person) in der Regel nicht erfasst, weshalb die Zahlen für Deutschland ab dem Jahr 2009 sowohl für die Zu- als auch für die Fortzüge geringer sind als die nationale amtliche Wanderungsstatistik.
Hinweis
Weiterführende Informationen zum Thema "Migrationsgeschehen im europäischen Vergleich" in einer PDF-Datei sowie den dazugehörigen Tabellen-Anhang finden Sie unter "Downloads".
Fußnoten
- Die europäisch vergleichbaren Daten liegen immer mit ca. 2 Jahren Verzögerung vor, sodass hier nur auf die Werte von 2022 eingegangen werden kann. Für das Vereinigte Königreich liegen ab 2020 keine Daten mehr vor.
- "Längerfristig" bedeutet, dass die (beabsichtigte) Aufenthaltsdauer der zuwandernden Person mindestens ein Jahr beträgt. Durch diese Definition ergeben sich Abweichungen der Zahlen von denen der amtlichen Wanderungsstatistik in Deutschland.