Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Orientierungskursen ,
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BDer Orientierungskurs als integraler Bestandteil des Integrationskurses dient der Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens der Bundesrepublik Deutschland und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit (§ 3 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Um die im Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs dargestellten Lernziele und -inhalte sowie die Besonderheiten in der Methodik und Didaktik in den zur Verfügung stehenden 100 Unterrichtseinheiten optimal umsetzen zu können, ist neben der persönlichen Eignung eine entsprechende Qualifikation der Lehrkraft erforderlich. Diese gilt für Lehrkräfte mit einer Zulassung nach § 15 Abs. 1 IntV als erworben.
Gleichwohl wird allen nach § 15 Abs. 1 IntV zugelassenen Lehrkräften eine Teilnahme an der 30 UE umfassenden "Additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Orientierungskurs" empfohlen. Die Qualifizierungsdurchgänge können teilweise oder vollständig virtuell durchgeführt werden. Die Anmeldung erfolgt direkt bei einer der Einrichtungen der Zusatzqualifizierung. Die Kosten werden für zugelassene Lehrkräfte vom Bundesamt übernommen, die Förderung in Höhe von max. 353 € erfolgt unmittelbar gegenüber dem Träger der Zusatzqualifizierung.
Detaillierte Informationen zu den geplanten Durchgängen und zur Anmeldung finden Sie auf den Internetseiten der Qualifizierungseinrichtungen.