Zulassung von Lehrkräften im Alphabetisierungskurs , Datum: 07.04.2025, Format: Artikel, Bereich: Integration

Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs

Das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs beinhaltet zahlreiche curriculare und methodische Vorschläge, für deren Umsetzung die in Alphabetisierungskursen des Bundes eingesetzten Lehrkräfte spezifische Kompetenzen und Fachkenntnisse benötigen. Entsprechend setzt die ergänzende Zulassung von Lehrkräften im Alphabetisierungskurs nach § 15 Absatz 2 der Integrationskursverordnung die (Grund-)Zulassung nach § 15 Abs. 1 IntV voraus. Darüber hinaus ist gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 IntV eine ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung nachzuweisen.

Über die Zulassung als Lehrkraft im Alphabetisierungskurs entscheidet das BAMF auf Grundlage der Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung. Dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche Voraussetzungen für die ergänzende Zulassung – entweder für eine Direktzulassung oder für eine Teilnahme an einer additiven Zusatzqualifizierung des BAMF für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs (ZQ Alpha) – zu erfüllen sind.

Welche Studiengänge und Zertifikatsfortbildungen für Alphabetisierung vom BAMF als Äquivalente zur ZQ Alpha anerkannt werden, können Sie der Liste der anerkannten Zertifikate für Alphabetisierung entnehmen. Diese Abschlüsse führen in Verbindung mit einer Zulassung nach §15 Abs. 1 IntV zu einer Direktzulassung als Lehrkraft für Alphabetisierungskurse des BAMF.

Andere Fortbildungen mit einem erkennbaren Schwerpunkt "Alphabetisierung" und einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten können den Einstieg ins System der Alphabetisierungskurse erleichtern. Sie stellen jedoch weder ein Äquivalent zur verkürzten noch ein Äquivalent zur unverkürzten Zusatzqualifizierung des BAMF für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) dar. Eine finanzielle Förderung der Teilnahme an diesen Fortbildungen durch das BAMF ist nicht möglich: Liste der anderen Fortbildungen im Bereich der Alphabetisierung.

Ansprechpartner

Würzburg (Regionalstelle)

Veitshöchheimer Straße 100
97080 Würzburg, Bayern

Telefon 0911 943-71888
Telefax: 0911 943-71899
E-Mail: Nachricht schreiben

Den Antrag auf eine ergänzende Zulassung als Lehrkraft in Alphabetisierungskursen können Sie direkt beim BAMF – Regionalstelle Würzburg – stellen. Er kann zeitgleich mit oder separat nach dem Antrag auf (Grund-)Zulassung nach § 15 Abs. 1 IntV gestellt werden.

Für den Nachweis von 600 Unterrichtseinheiten Sprachlehrerfahrung im Alphabetisierungsunterricht DaZ / DaM steht Ihnen die Bescheinigung des Kursträgers zum Nachweis von Sprachlehrerfahrung in Alphabetisierungskursen für Lehrkräfte (630.103) zur Verfügung.

Aktuelle Ausnahmeregelung für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs

Seit dem 01.03.2024 gelten folgende Ausnahmeregelungen, die zum Unterrichten im Alphabetisierungskurs berechtigen:

  1. Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha verwiesen wurden, können eine auf 12 Monate befristete Genehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen erhalten, sobald sie mit der Teilnahme an der ZQ Alpha des BAMF oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der Liste der einschlägig anerkannten Zertifikate für Alphabetisierung begonnen haben. Voraussetzung ist, dass die ZQ Alpha bzw. die einschlägig anerkannte Qualifizierungsmaßnahme vor dem 01.01.2026 beginnt bzw. begonnen hat. Teilnehmende an der verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha erhalten die Ausnahmegenehmigung zeitnah nach Beginn der ZQ Alpha von Amts wegen, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
  2. Eine auf 18 Monate befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen können Studierende der Masterstudiengänge von der Liste des BAMF Liste der anerkannten Studiengänge für Alphabetisierung erhalten, die eine Zulassung des BAMF nach § 15 IntV für das Unterrichten in Integrationskursen besitzen und mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium absolviert haben. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass der Antrag bis spätestens 31.12.2025 beim BAMF eingegangen ist.

Weitere Informationen, Hinweise zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung und Empfehlungen für Kursträger zum optimierten Einsatz von bereits zugelassenen und zum Unterrichten berechtigten Alpha-Lehrkräften finden Sie in der Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 02/24.

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs

Wenn Sie die ergänzende Zulassung als Lehrkraft im Alphabetisierungskurs anstreben, aber Ihre Qualifikationen für eine Direktzulassung nicht ausreichen, kann das BAMF Sie je nach individuellen Voraussetzungen entweder auf eine verkürzte (40 Unterrichtsstunden) oder auf eine unverkürzte (80 Unterrichtsstunden) Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) verweisen.

Die ZQ Alpha können Lehrkräfte nur bei einer vom BAMF zugelassenen Einrichtung absolvieren. Die Teilnahme wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gefördert:

  1. Bescheid des BAMF mit Verweis auf eine ZQ Alpha
  2. Bescheinigung des Kursträgers über einen beabsichtigten Einsatz in Alphabetisierungskursen.

Beide Unterlagen sind bei der Anmeldung zur Teilnahme an der ZQ Alpha bei der Qualifizierungseinrichtung vorzulegen.

Die Förderung erfolgt ausschließlich gegenüber dem Träger der Zusatzqualifizierung. Bei einer verkürzten Zusatzqualifizierung beträgt die maximale Förderung 470 Euro, bei einer unverkürzten Zusatzqualifizierung maximal 940 Euro.

Die Anmeldeformalitäten für die ZQ Alpha werden im Übrigen von der Qualifizierungseinrichtung festgelegt.

Nach erfolgreichem Abschluss der vom BAMF vorgegebenen Zusatzqualifizierung erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat des BAMF und die Zulassung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen.

Aktuelle Termine für eine additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs

Name der Einrichtung

Geplante Maßnahme

Beginn

Bundesland

Ort

Format

IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste – Sprachinstitut BielefeldunverkürztApril 2025Nordrhein-WestfalenBielefeldPräsenz- und Online-Anteile
Philipps-Universität Marburg (AG "Deutsch als Fremdsprache")unverkürztApril 2025HessenMarburgPräsenz- und Online-Anteile
SprachHaus KölnunverkürztApril 2025Nordrhein-WestfalenKölnPräsenz- und Online-Anteile
Volkshochschule Wiesbaden e. V.unverkürztApril 2025HessenWiesbadenPräsenz- und Online-Anteile
FIF - Förderung von Integration durch Fortbildung MainzKombi-ModellMai 2025Rheinland-PfalzMainzPräsenz- und Online-Anteile
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste – Sprachinstitut WuppertalKombi-ModellMai 2025Nordrhein-WestfalenWuppertalPräsenz- und Online-Anteile
Institut für Interkulturelle Kommunikation e.V. (IIK) BerlinKombi-ModellMai 2025BerlinBerlinPräsenz- und Online-Anteile
SprachHaus KölnunverkürztMai 2025Nordrhein-WestfalenKölnPräsenz- und Online-Anteile
Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V.unverkürztMai 2025NiedersachsenHannoverPräsenz- und Online-Anteile
Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V.unverkürztMai 2025HamburgHamburgPräsenz- und Online-Anteile
SprachHaus KölnunverkürztJuni 2025Nordrhein-WestfalenKölnPräsenz- und Online-Anteile
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste - Sprachinstitut BielefeldunverkürztJuni 2025HessenOberurselPräsenz- und Online-Anteile
Bayerischer Volkshochschulverband e.V.verkürztJuli 2025BayernMünchenPräsenz- und Online-Anteile
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste – Sprachinstitut WuppertalKombi-ModellAugust 2025Nordrhein-WestfalenWuppertalPräsenz- und Online-Anteile
Philipps-Universität Marburg (AG "Deutsch als Fremdsprache")unverkürztAugust 2025HessenMarburgPräsenz- und Online-Anteile
Herder-Institut Universität LeipzigKombi-ModellAugust 2025SachsenLeipzigPräsenz (100%)
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste - Sprachinstitut BielefeldunverkürztSeptember 2025Nordrhein-WestfalenBielefeldPräsenz- und Online-Anteile
FIF - Förderung von Integration durch Fortbildung MainzKombi-ModellSeptember 2025Rheinland-PfalzMainzPräsenz- und Online-Anteile
SprachHaus KölnunverkürztSeptember 2025Nordrhein-WestfalenKölnPräsenz- und Online-Anteile
Philipps-Universität Marburg (AG "Deutsch als Fremdsprache")unverkürztOktober 2025HessenMarburgPräsenz- und Online-Anteile
Bayerischer Volkshochschulverband e.V.unverkürztOktober 2025BayernMünchenPräsenz- und Online-Anteile

Detaillierte Informationen zu den geplanten Durchgängen und zur Anmeldung finden Sie auf den Webseiten der in der Terminübersicht aufgeführten Qualifizierungseinrichtungen.