Zulassung von Lehrkräften im Alphabetisierungskurs ,
Zum Inhalt springen
Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs
Das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs beinhaltet zahlreiche curriculare und methodische Vorschläge, für deren Umsetzung die in Alphabetisierungskursen des Bundes eingesetzten Lehrkräfte spezifische Kompetenzen und Fachkenntnisse benötigen. Entsprechend setzt die ergänzende Zulassung von Lehrkräften im Alphabetisierungskurs nach § 15 Absatz 2 der Integrationskursverordnung die (Grund-)Zulassung nach § 15 Abs. 1 IntV voraus. Darüber hinaus ist gemäß § 15 Absatz 2 Satz 3 IntV eine ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung nachzuweisen.
Über die Zulassung als Lehrkraft im Alphabetisierungskurs entscheidet das BAMF auf Grundlage der Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen mit Alphabetisierung. Dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche Voraussetzungen für die ergänzende Zulassung – entweder für eine Direktzulassung oder für eine Teilnahme an einer additiven Zusatzqualifizierung des BAMF für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs (ZQ Alpha) – zu erfüllen sind.
Welche Studiengänge und Zertifikatsfortbildungen für Alphabetisierung vom BAMF als Äquivalente zur ZQ Alpha anerkannt werden, können Sie der Liste der anerkannten Zertifikate für Alphabetisierung entnehmen. Diese Abschlüsse führen in Verbindung mit einer Zulassung nach §15 Abs. 1 IntV zu einer Direktzulassung als Lehrkraft für Alphabetisierungskurse des BAMF.
Andere Fortbildungen mit einem erkennbaren Schwerpunkt "Alphabetisierung" und einem Mindestumfang von 40 Unterrichtseinheiten können den Einstieg ins System der Alphabetisierungskurse erleichtern. Sie stellen jedoch weder ein Äquivalent zur verkürzten noch ein Äquivalent zur unverkürzten Zusatzqualifizierung des BAMF für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) dar. Eine finanzielle Förderung der Teilnahme an diesen Fortbildungen durch das BAMF ist nicht möglich: Liste der anderen Fortbildungen im Bereich der Alphabetisierung.
Ansprechpartner
Würzburg (Regionalstelle)
Veitshöchheimer Straße 100
97080 Würzburg, Bayern
Telefon
0911 943-71888
Telefax:
0911 943-71899
E-Mail:
Nachricht schreiben
Den Antrag auf eine ergänzende Zulassung als Lehrkraft in Alphabetisierungskursen können Sie direkt beim BAMF – Regionalstelle Würzburg – stellen. Er kann zeitgleich mit oder separat nach dem Antrag auf (Grund-)Zulassung nach § 15 Abs. 1 IntV gestellt werden.
Für den Nachweis von 600 Unterrichtseinheiten Sprachlehrerfahrung im Alphabetisierungsunterricht DaZ / DaM steht Ihnen die Bescheinigung des Kursträgers zum Nachweis von Sprachlehrerfahrung in Alphabetisierungskursen für Lehrkräfte (630.103) zur Verfügung.
Aktuelle Ausnahmeregelung für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs
Seit dem 01.03.2024 gelten folgende Ausnahmeregelungen, die zum Unterrichten im Alphabetisierungskurs berechtigen:
- Lehrkräfte, die vom BAMF auf das Erfordernis einer verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha verwiesen wurden, können eine auf 12 Monate befristete Genehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen erhalten, sobald sie mit der Teilnahme an der ZQ Alpha des BAMF oder an einer Qualifizierungsmaßnahme von der Liste der einschlägig anerkannten Zertifikate für Alphabetisierung begonnen haben. Voraussetzung ist, dass die ZQ Alpha bzw. die einschlägig anerkannte Qualifizierungsmaßnahme vor dem 01.01.2026 beginnt bzw. begonnen hat. Teilnehmende an der verkürzten oder unverkürzten ZQ Alpha erhalten die Ausnahmegenehmigung zeitnah nach Beginn der ZQ Alpha von Amts wegen, soweit die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Eine gesonderte Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
- Eine auf 18 Monate befristete Ausnahmegenehmigung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen können Studierende der Masterstudiengänge von der Liste des BAMF Liste der anerkannten Studiengänge für Alphabetisierung erhalten, die eine Zulassung des BAMF nach § 15 IntV für das Unterrichten in Integrationskursen besitzen und mindestens zwei erfolgreich abgeschlossene Semester im Masterstudium absolviert haben. Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist, dass der Antrag bis spätestens 31.12.2025 beim BAMF eingegangen ist.
Weitere Informationen, Hinweise zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung und Empfehlungen für Kursträger zum optimierten Einsatz von bereits zugelassenen und zum Unterrichten berechtigten Alpha-Lehrkräften finden Sie in der Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 02/24.
Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Alphabetisierungskurs
Wenn Sie die ergänzende Zulassung als Lehrkraft im Alphabetisierungskurs anstreben, aber Ihre Qualifikationen für eine Direktzulassung nicht ausreichen, kann das BAMF Sie je nach individuellen Voraussetzungen entweder auf eine verkürzte (40 Unterrichtsstunden) oder auf eine unverkürzte (80 Unterrichtsstunden) Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) verweisen.
Die ZQ Alpha können Lehrkräfte nur bei einer vom BAMF zugelassenen Einrichtung absolvieren. Die Teilnahme wird bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gefördert:
- Bescheid des BAMF mit Verweis auf eine ZQ Alpha
- Bescheinigung des Kursträgers über einen beabsichtigten Einsatz in Alphabetisierungskursen.
Beide Unterlagen sind bei der Anmeldung zur Teilnahme an der ZQ Alpha bei der Qualifizierungseinrichtung vorzulegen.
Die Förderung erfolgt ausschließlich gegenüber dem Träger der Zusatzqualifizierung. Bei einer verkürzten Zusatzqualifizierung beträgt die maximale Förderung 470 Euro, bei einer unverkürzten Zusatzqualifizierung maximal 940 Euro.
Die Anmeldeformalitäten für die ZQ Alpha werden im Übrigen von der Qualifizierungseinrichtung festgelegt.
Nach erfolgreichem Abschluss der vom BAMF vorgegebenen Zusatzqualifizierung erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat des BAMF und die Zulassung zum Unterrichten in Alphabetisierungskursen.
Name der Einrichtung | Geplante Maßnahme | Beginn | Bundesland | Ort | Format |
---|---|---|---|---|---|
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste – Sprachinstitut Bielefeld | unverkürzt | April 2025 | Nordrhein-Westfalen | Bielefeld | Präsenz- und Online-Anteile |
Philipps-Universität Marburg (AG "Deutsch als Fremdsprache") | unverkürzt | April 2025 | Hessen | Marburg | Präsenz- und Online-Anteile |
SprachHaus Köln | unverkürzt | April 2025 | Nordrhein-Westfalen | Köln | Präsenz- und Online-Anteile |
Volkshochschule Wiesbaden e. V. | unverkürzt | April 2025 | Hessen | Wiesbaden | Präsenz- und Online-Anteile |
FIF - Förderung von Integration durch Fortbildung Mainz | Kombi-Modell | Mai 2025 | Rheinland-Pfalz | Mainz | Präsenz- und Online-Anteile |
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste – Sprachinstitut Wuppertal | Kombi-Modell | Mai 2025 | Nordrhein-Westfalen | Wuppertal | Präsenz- und Online-Anteile |
Institut für Interkulturelle Kommunikation e.V. (IIK) Berlin | Kombi-Modell | Mai 2025 | Berlin | Berlin | Präsenz- und Online-Anteile |
SprachHaus Köln | unverkürzt | Mai 2025 | Nordrhein-Westfalen | Köln | Präsenz- und Online-Anteile |
Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. | unverkürzt | Mai 2025 | Niedersachsen | Hannover | Präsenz- und Online-Anteile |
Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens e.V. | unverkürzt | Mai 2025 | Hamburg | Hamburg | Präsenz- und Online-Anteile |
SprachHaus Köln | unverkürzt | Juni 2025 | Nordrhein-Westfalen | Köln | Präsenz- und Online-Anteile |
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste - Sprachinstitut Bielefeld | unverkürzt | Juni 2025 | Hessen | Oberursel | Präsenz- und Online-Anteile |
Bayerischer Volkshochschulverband e.V. | verkürzt | Juli 2025 | Bayern | München | Präsenz- und Online-Anteile |
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste – Sprachinstitut Wuppertal | Kombi-Modell | August 2025 | Nordrhein-Westfalen | Wuppertal | Präsenz- und Online-Anteile |
Philipps-Universität Marburg (AG "Deutsch als Fremdsprache") | unverkürzt | August 2025 | Hessen | Marburg | Präsenz- und Online-Anteile |
Herder-Institut Universität Leipzig | Kombi-Modell | August 2025 | Sachsen | Leipzig | Präsenz (100%) |
IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste - Sprachinstitut Bielefeld | unverkürzt | September 2025 | Nordrhein-Westfalen | Bielefeld | Präsenz- und Online-Anteile |
FIF - Förderung von Integration durch Fortbildung Mainz | Kombi-Modell | September 2025 | Rheinland-Pfalz | Mainz | Präsenz- und Online-Anteile |
SprachHaus Köln | unverkürzt | September 2025 | Nordrhein-Westfalen | Köln | Präsenz- und Online-Anteile |
Philipps-Universität Marburg (AG "Deutsch als Fremdsprache") | unverkürzt | Oktober 2025 | Hessen | Marburg | Präsenz- und Online-Anteile |
Bayerischer Volkshochschulverband e.V. | unverkürzt | Oktober 2025 | Bayern | München | Präsenz- und Online-Anteile |
Detaillierte Informationen zu den geplanten Durchgängen und zur Anmeldung finden Sie auf den Webseiten der in der Terminübersicht aufgeführten Qualifizierungseinrichtungen.