Aktuelle Informationen
Wichtiger Hinweis
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die Beratungsstelle "Radikalisierung" hinweisen. Lehrkräfte können die Beratungsstelle bei Bedarf gerne in Anspruch nehmen, aber auch Dritte auf das Angebot aufmerksam machen, sollten sie in diesem Themenbereich um Rat gefragt werden. Deutschlandweit ist das Team der Beratungsstelle "Radikalisierung" Ansprechpartner für Personen, die den Eindruck haben, dass sich jemand aus ihrem Umfeld einer islamistischen Gruppe zuwendet.
Die Beratungsstelle kann Partner vor Ort vermitteln, die eine längerfristige Beratung ermöglichen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf verschiedenen Sprachen (u.a. Deutsch, Türkisch, Russisch, Englisch) möglich. Egal welche Frage Sie haben, rufen Sie gerne die Beratungsstelle "Radikalisierung" an.
Kontakt:
Beratungsstelle "Radikalisierung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Tel.: 0911 943 43 43
E-Mail: beratung@bamf.bund.de
Neues Digitales Qualitätssiegel des BAMF für die Zusatzqualifizierung
Zur Sicherstellung der bundeseinheitlichen Qualitätsstandards in der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK) hat das BAMF im Jahr 2024 ein Prüfverfahren zur Vergabe eines "Digitalen Qualitätssiegels" durchgeführt, in dem die technische, inhaltliche und methodengerechte Umsetzung der virtuellen ZQ BSK geprüft wurden.
Förderung zu politischer Bildung
Einrichtungen der politischen Bildung sind aufgerufen, Anträge auf Zulassung geeigneter Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm "Gemeinsam stark im Orientierungskurs" zu stellen.
Neue Rubrik "Digitales Lernmaterial und Tools für Deutsch in Arbeit und Ausbildung"
Zur Verstärkung der Arbeitsmarkt- und Berufsorientierung im Gesamtprogramm Sprache hat das BAMF eine Reihe von Empfehlungen für digitale Sprachlerntools und Lernvideos auf den Sprachniveaus A1 bis B2 nach GER zusammengestellt und vier thematische Listen (z.B. digitales Bewerbungstraining) veröffentlicht. Ein regelmäßiger Einsatz dieser Sprachlerntools in Integrations- und Berufssprachkursen wird ausdrücklich empfohlen, z.B. als Trainingseinheiten im Unterricht, als Hausaufgaben oder zur Heranführung an Selbstlernmöglichkeiten außerhalb des Kurses.
Auslaufen der Ausnahmeregelung für DTB-Prüfende
Am 30.06.2024 endete die Ausnahmeregelung für Prüfende der vier Deutsch-Tests für den Beruf (DTB) bezüglich der DTB-Prüfberechtigung. Seit dem 01.07.2024 dürfen in den DTB-Prüfungsstellen nur noch Personen als Erst- oder Zweitprüfende eingesetzt werden, die für die zu prüfende GER-Stufe eine entsprechende DTB-Prüfendenlizenz erworben haben und diese nachweisen können. Personen mit einer DTB-Prüfendenlizenz B2-C1 in Kombination mit der DTB-Prüfberechtigung A2-B1 erhalten automatisch und rückwirkend auch eine Prüfendenlizenz für die DTB A2-B1 von telc. Weitere Informationen finden Sie im Infobereich Zulassung in den Berufssprachkursen.