Allgemeines zu den Berufssprachkursen , Format: Artikel, Bereich: Integration

Am 01. Juli 2016 erweiterte der Bund die Sprachförderung. Berufssprachkurse gelten somit als Regelinstrument und erweitern das Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Kurse werden vom BAMF mithilfe von geprüften und zugelassenen Kursträgern umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf. In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In den Berufssprachkursen werden arbeitssuchende oder beschäftigte Migranten und Flüchtlinge mit berufsbezogenen Deutschkenntnissen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

Die Basisberufssprachkurse (Zielsprachniveau B2 oder C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) bauen aufeinander auf oder werden durch Spezialberufssprachkurse ergänzt. Spezialberufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 nach GER sind überwiegend für Absolventen des Integrationskurses ohne B1-Abschlusszertifikat vorgesehen. Für die sprachliche Qualifizierung von Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres ausländischen Berufsabschlusses befinden, gibt es die Spezialberufssprachkurse "Akademische Heilberufe" oder "Gesundheitsfachberufe". Fachspezifischer Unterricht im Bereich Einzelhandel oder Gewerbe-Technik wird in zwei weiteren Spezialberufssprachkursen angeboten.

Bis auf die beiden letztgenannten Spezialberufssprachkurse des fachspezifischen Unterrichts, schließt jeder Berufssprachkurs mit einer Zertifikats- oder Fachsprachenprüfung ab.

Zulassung von Trägern

Als Kursträger für die Berufssprachkurse können sich Sprachschulen oder Weiterbildungseinrichtungen in einem gesonderten Zulassungsverfahren für Basisberufssprachkurse oder Spezialberufssprachkurse bewerben. Voraussetzung ist u. a., dass sie zuverlässig und gesetzestreu sowie in der Lage sind, die jeweiligen Berufssprachkurse mit der notwendigen Fachkunde durchzuführen.

Mehr dazu erfahren Sie unter Zulassungs- und Folgezulassungsverfahren.

Lehrkräfte

Eine hohe fachliche Qualifikation der Lehrkräfte ist Voraussetzung für die erfolgreiche Sprachvermittlung.

Lehrkräfte in den Berufssprachkursen müssen daher zwingend

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • das Sprachniveau C1 nach GER
  • und die erforderliche Eignung

vorweisen.

Die Lehrkräfte müssen zudem über eine Zusatzqualifikation Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Das Bundesamt kann von letzterer Voraussetzung in bestimmten Fällen Ausnahmen vornehmen.

Ab dem 01. Januar 2022 müssen Lehrkräfte eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse vorweisen.

Forschungsdaten zu Berufssprachkursen

Daten zu Berufssprachkursen werden für wissenschaftliche Forschungsvorhaben über das Forschungsdatenzentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bereitgestellt. Genauere Informationen zu den Forschungsdaten zu Berufssprachkursen sind auf der Seite des BAMF-FDZ zu finden.