Pädagogische Konzepte , Format: Artikel, Bereich: Integration

Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basisberufssprachkurse und die Spezialberufssprachkurse fest. Dies erfolgt in einem pädagogischen Rahmenkonzept entsprechend den berufsfeldübergreifenden, den ggfs. berufsspezifischen Bedarfen und unter Berücksichtigung des Lernzielkataloges der neuen "Deutsch-Tests für den Beruf" für die BSK mit dem Sprachlernziel A2 bis C1 nach GER, der methodisch-didaktischen Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache.

Hinweis

Zum 07.04.2021 wurden alle pädagogischen Rahmenkonzepte für die acht verschiedenen Berufssprachkurse des BAMF aktualisiert.

Die konkreten Änderungen in den Konzepten sind für Sie im Dokument "Pädagogische Konzepte – Übersicht der Änderungen" zusammengefasst.

Deutsch-Test für den Beruf

Die vier Deutsch-Tests für den Beruf werden als Abschlussprüfungen für die beiden Spezialberufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 und B1 und für die beiden Basisberufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau B2 und C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) entwickelt.

Die vier Prüfungen testen jeweils niveauspezifisch sprachliche Kompetenzen, die berufsfeldübergreifend im arbeitsweltlichen Kontext notwendig sind, um am Arbeitsplatz sprachlich angemessen handeln zu können.

Nicht enthalten in den Prüfungsinhalten der Deutsch-Tests für den Beruf sind jedoch charakteristische Situationen, außersprachliches Wissen und fachsprachliche Handlungen aus dem Berufsschulunterricht im Rahmen einer dualen Ausbildung.

Um die in Kurs und Prüfung angezielten sprachlichen Kompetenzen am Arbeitsplatz in den Kompetenzbereichen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen zu definieren, wurden vorausgehend über alle vier GER-Niveaustufen 60 Grob- und 344 Feinlernziele sowie 1.250 Sprachhandlungen als inhaltliche Grundlage der Prüfungen erarbeitet. Diese Lernziele sind in ein umfassendes Kompetenzmodell (Lernzielkatalog) eingebettet und sollen so sicherstellen, dass alle Beteiligten (Lernende, Lehrkräfte, Lehrwerksverlage und Testentwickler) ein einheitliches Verständnis der Kurs- und Prüfungsziele für diese vier Berufssprachkurse entwickeln können.

Den Lernzielkatalog, das Prüfungshandbuch und die verschiedenen Tests mit den dazugehörigen Audiodateien können Sie hier herunterladen.

Lehrwerke

In der "Liste der zugelassenen Lehrwerke in Berufssprachkursen" finden Sie die zugelassenen Lehrwerke für die Basisberufssprachkurse B2 und C1, für das Brückenelement B1/B2 sowie für die Spezialberufssprachkurse A2 und B1.

Die Lehrwerksliste wird fortlaufend aktualisiert und ist gegliedert in folgende Rubriken:

  • Lehrwerke für die Basisberufssprachkurse (B2 und C1)

    • B2 – Lehrwerke
    • B2 – Lehrwerke mit integriertem Brückenelement
    • C1 – Lehrwerke
  • Lehrwerke für das Brückenelement (B1/B2)
  • Lehrwerke für die Spezialberufssprachkurse (A2 und B1)

    • A2 – Lehrwerke
    • B1 – Lehrwerke
  • LMS-basierte Lehrwerke für die Berufssprachkurse
  • Aktuelle Änderungen

Unter diesen Rubriken finden Sie die zugelassenen kurstragenden Lehrwerke für die jeweiligen Kurstypen. Wichtigste Bedingung für eine Zulassung: Inhalt und Aufbau der Lehrwerke müssen eine Ausgestaltung des Unterrichts im Sinne der Konzepte für einen Basisberufssprachkurs B2 und C1, für einen Spezialberufssprachkurs A2 und B1 sowie für das Brückenelement B1/B2 ermöglichen. Ein kurstragendes Lehrwerk muss die Grundlage für den Unterricht bilden.

Als besondere Form werden digitale Lehrwerke aufgenommen, die auf einem Lernmanagement-System (LMS) basieren, kurstragend konzipiert und geeignet sind, den Lernprozess der Teilnehmenden über den gesamten Berufssprachkurs hinweg sowohl im Präsenz- und Online-Unterricht als auch in Selbstlernphasen zu unterstützen.

Kriterien für die Zulassung von Lehrwerken

Das Bundesamt legt die Kriterien für die Zulassung von Lehrwerken für die Berufssprachkurse fest. Diese beziehen sich auf die Basisberufssprachkurse, Spezialberufssprachkurse und auf das Brückenelement.

Informationen zum Zulassungsverfahren

Zum 5. Februar 2021 wurde ein Zulassungsverfahren für Lehrwerke in den Berufssprachkursen eingeführt. Ab sofort können Verlage Lehrwerke für die Basisberufssprachkurse nach § 12 DeuFöV, die Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 DeuFöV sowie für das Brückenelement zur Prüfung beim Bundesamt einreichen. Bei Zulassung eines Lehrwerks wird es auf die Liste der zugelassenen Lehrwerke für die Berufssprachkurse gesetzt. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Bis 31. Dezember 2021 gilt eine Übergangsregelung, in der Kursträger noch nicht obligatorisch Lehrwerke von der Lehrwerksliste wählen müssen, sondern auch weiterhin Unterrichtsmaterialien im eigenen Ermessen einsetzen können.

Ab 1. Januar 2022 gilt die Liste der zugelassenen Lehrwerke als verbindlich. Es können in den Berufssprachkursen nur noch Lehrwerke eingesetzt werden, die auf der Liste der zugelassenen Lehrwerke für die Berufssprachkurse verzeichnet sind.

Alle vom Bundesamt vorgegebenen Kriterien für die Zulassung als Lehrwerk für die Berufssprachkurse finden sie unter Downloads.