Rechtliche Grundlagen und Hinweise zur Durchführung ,
Zu den wichtigsten Rechtsgrundlagen gehören die Verordnung über die berufsbezogene Deutsch-sprachförderung (DeuFöV) und die Abrechnungsrichtlinie (AbrRL).
Ergänzt werden diese inhaltlich durch die pädagogischen Konzepte und aktuelle Trägerrundschreiben.
Seit dem Start der Berufssprachkurse im Juli 2016 wurde die DeuFöV und die AbrRL mehrfach hinsichtlich der Zugangsberechtigung und Teilnahme an den Kursen, der Kurserweiterung sowie vereinfachenden Abrechnungsbedingungen angepasst. In der Regel bestimmt daher der Kursbeginn über die jeweilig geltende AbrRL.
Die Abrechnungsrichtlinie wurde letztmalig zum 01.11.2023 und die DeuFöV zum 16.12.2022 geändert.
Grundlagen & Hinweise
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.04.2024 - TRS 02/2024 - Anlage 1
- Übersicht der zugelassenen DTB-Prüfungsstellen (Stand: 04.12.2024)
- Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.11.2023
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.08.2022
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.07.2022
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 20.03.2022
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 01.01.2022
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 26.11.2021
- Abrechnungsrichtlinie DeuFöV ab 12.09.2021
- Übersicht der Meldungen bei der Durchführung von Berufssprachkursen
- Übersicht der Regionen mit geringem Teilnehmendenpotenzial (4. Quartal 2024)
- Übersicht der zugelassenen Träger nach § 28 DeuFöV xlsx, 113KB, barrierefrei
- Merkblatt zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach §45a Aufenthaltsgesetz für Teilnehmende
- Vereinbarung Träger und Teilnehmende gültig seit 25.07.2024 (641-1011-BSK)