InGe-Online-TGS ,
Die Träger der Grundsicherung (TGS) / Jobcenter aus dem Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA)übermitteln die Daten zur Teilnahmeverpflichtung von Leistungs-empfängern nach SGB II seit 22.07.2016 über den Kommunikationsstandard XAusländer an das Bundesamt. Die Träger der Grundsicherung (TGS) / Jobcenter der Optionskommunen werden ab dem Jahr 2020 sukzessive an das Online-Verfahren angeschlossen.
Möglichkeit der Anbindung
Jobcenter setzen für die Datenerfassung und -übermittlung Softwarelösungen der BA bzw. externer Dienstleister ein. Diese Anwendungen müssen an die Kommunikation über XAusländer angepasst und mittels eines Tests mit der Zentrale des Bundesamtes abgenommen werden.
Detailliertere Informationen zum Anbindungsverfahren sowie technische Voraussetzungen können Sie dem Kurzleitfaden für Ausländerbehörden und andere Behörden in der Ausländerverwaltung entnehmen.
Die Spezifikationen des XAusländer-Standards sowie weitere Informationen können Sie auf der Themenseite des IT-Planungsrates abrufen.
Sobald dies erfolgt ist, können alle Jobcenter, die diese Software einsetzen, an das neue Verfahren angeschlossen werden. Bei Versionswechseln des Kommunikationsstandards XAusländer (in der Regel zweimal jährlich zum 01.05. sowie 01.11. eines Jahres) sowie Versionswechseln der eingesetzten Software des Jobcenters sind seitens des externen Dienstleisters/der BA erneute Abnahmetests mit der Zentrale des BAMF durchzuführen, um die hohe Datenqualität weiter zu gewährleisten.
Verfahren der Anbindung, Wirkbetrieb
Jobcenter setzen für die Datenerfassung und -übermittlung Softwarelösungen der BA bzw. externer Dienstleister ein. Diese Anwendungen müssen an die Kommunikation über XAusländer angepasst und mittels eines Tests mit der Zentrale des Bundesamtes abgenommen werden. Sobald dies erfolgt ist, können alle Jobcenter, die diese Software einsetzen, an das neue Verfahren angeschlossen werden. Bei Versionswechseln des Kommunikationsstandards XAusländer (in der Regel zweimal jährlich zum 01.05. sowie 01.11. eines Jahres) sowie Versionswechseln der eingesetzten Software des Jobcenters sind seitens des externen Dienstleisters/der BA erneute Abnahmetests mit der Zentrale des BAMF durchzuführen, um die hohe Datenqualität weiter zu gewährleisten.
Anwendung in der Praxis
Erteilung einer Teilnahmeverpflichtung
Möchte der Jobcenter eine Verpflichtung zum Integrationskurs erteilen, übermittelt er zunächst die erforderlichen Daten an das Bundesamt.
Bevor das Bundesamt die gesendeten Daten in InGe übernimmt, erfolgt zunächst eine sogenannte "Dublettenprüfung". Hintergrund ist, dass § 4 Abs. 1 Satz 2 IntV nur zur einmaligen Teilnahme am Integrationskurs berechtigt. Ergibt die Prüfung, dass eine Person mit identischem Namen, Geburtsdatum und Geschlecht bereits im System vorhanden ist, erhält der Jobcenter eine automatisierte Rückmeldung mit der Bitte, sich mit der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes in Verbindung zu setzen. Gemeinsam muss dann zur Verhinderung von Doppelverpflichtungen geprüft werden, ob Personenidentität oder lediglich eine zufällige Namensgleichheit vorliegt.
Bei Personenidentität sind grundsätzlich folgende Fallgruppen zu unterscheiden:
- Die Verpflichtung zum Integrationskurs ist nicht möglich, wenn die Person bereits durch eine andere Stelle (beispielsweise eine ABH) verpflichtet wurde.
- Im Falle einer beabsichtigten Teilnahmeverpflichtung und einer bereits von anderer Stelle vorliegenden (bloßen) Teilnahmeberechtigung ersetzt die Verpflichtung die bestehende Berechtigung. Die Stelle, die diese Berechtigung ausgestellt hat, wird im Nachgang vom Bundesamt darüber informiert.
- Eine Verpflichtung ist nicht möglich, wenn die Person bereits vollständig am Integrationskurs teilgenommen hat, oder es sich um einen Unionsbürger, Deutschen bzw. Spätaussiedler handelt.
Hinweis: Frühere Teilnahmeverpflichtungen, deren Gültigkeitszeitraum ungenutzt (d. h. ohne Anmeldung bei einem Kursträger) abgelaufen ist, werden bei dieser Prüfung nicht berücksichtigt.
Ergeben all diese Prüfschritte, dass die Verpflichtung erteilt werden kann, erfolgt die endgültige Speicherung des neuen Datensatzes beim Bundesamt. Von InGe wird automatisch eine Kennziffer erzeugt und ins System des Jobcenters übermittelt. Diese Bundesamts-Kennziffer dient der eindeutigen Identifizierung der verpflichteten Person bei der weiteren Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen. Der Jobcenter kann dann die Bestätigung über die Teilnahmeverpflichtung am Integrationskurs mit dieser Kennziffer ausdrucken und der betreffenden Person aushändigen.
Falls die Verpflichtung abgewiesen wird, erhält der Jobcenter eine entsprechende Mitteilung vom Bundesamt, mit einer Begründung, warum die Person nicht verpflichtet werden kann.
Liegt bereits eine Verpflichtung durch eine Ausländerbehörde vor, kann der Jobcenter jedoch diese Verpflichtung in sozialrechtlicher Hinsicht "übernehmen" und erhält in der Folge ebenfalls die Auskunft zur Kursteilnahme der betreffenden Person. (siehe unten)
Zusammengefasst bedeutet dies, dass bei Zusendung einer Bundesamts-Kennziffer aus einer sog. "Akzeptanzmeldung" der Jobcenter sicher sein kann, dass für die Person keine "konkurrierende" Verpflichtung einer anderen Stelle beim Bundesamt vorliegt und aus BAMF-Sicht auch keine sonstigen Gründe gegen eine Verpflichtung durch den Jobcenter sprechen.
Auskunftsersuchen
Weiterhin besteht für das Jobcenter über InGe-Online-TGS die Möglichkeit eines Auskunftsersuchens hinsichtlich der Daten zur Kursanmeldung und –teilnahme von Teilnahmeverpflichteten, sofern die betreffende Person durch das Jobcenter zur Kursteilnahme verpflichtet wurde.
Technik
Mit der Verwendung des Standards "XAusländer" bei der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden und Bundesamt wird die Schnittstelle technisch über den Standard OSCI-Transport abgewickelt. Dieser wurde z.B. bereits für die Kommunikation der Ausländerbehörden untereinander, zwischen Meldebehörden und Ausländerbehörden und dem Bundesamt und Ausländerbehörden verwendet. Die Verwendung dieses Standards wird weiter ausgebaut.
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Jürgen Rühle (technische Fragen)
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