InGe-Online-TLA ,
Gemäß der im Rahmen des neuen Integrationsgesetzes in Kraft getretenen Regelung in § 44a Abs. 1 Satz Ziffer 4 AufenthG können Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab dem 01.01.2017 Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, Inhaber einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. 5 AufenthG zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.
Die erforderliche Übermittlung der Daten der Teilnahmeverpflichtung durch den Leistungsträger an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist bis zur Umstellung der Kommunikation auf den Standard XAusländer über eine sog. "Web-Maske" über das Internet vorgesehen.
Das hierfür notwendige Anschlussverfahren wurde durch das Bundesamt im November / Dezember 2016 durchgeführt. Ggf. seit dem 01.01.2017 noch nicht angeschlossene Leistungsträger können nach Kontaktaufnahme mit der jeweils zuständigen Regionalstelle an dieses Online-Verfahren angeschlossen werden.
Die Auskunftserteilung für TLA zur Kursteilnahme verpflichteter Migranten wird vorerst nicht automatisiert umgesetzt, d. h. diese Auskünfte müssen bis auf weiteres auf manuellem Wege durch die zuständige Regionalstelle erfolgen.
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