Integrations-Geschäftsdatei (InGe) , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Integration

Bei der Durchführung der Integrationskurse müssen das Bundesamt sowie die extern verfahrensbeteiligten Stellen (Ausländerbehörden, Kursträger, Testinstitute, Träger der Grundsicherung, Träger der Leistungen nach dem AsylbLG und Bundesverwaltungsamt) gemäß Integrationskursverordnung (IntV) eine Reihe von Daten erheben sowie untereinander austauschen.

Um nicht mehr auf ein zeit- und kostenintensives reines Papierverfahren angewiesen zu sein, sondern stattdessen die Durchführung der Integrationskurse effizient koordinieren und steuern zu können, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die IT-Anwendung "Integrations-Geschäftsdatei" (abgekürzt InGe) entwickelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes nutzen InGe bereits seit 2005.

InGe 2.0

Da die Integrationskurse einem laufenden Veränderungs- bzw. Entwicklungsprozess unterliegen, wurde und wird auch InGe entsprechend angepasst und optimiert. Das Bundesamt verbesserte die Geschwindigkeit, Flexibilität und Ergonomie der Datenbank und ermöglichte neue Funktionalitäten und Workflows. Die konsolidierte InGe 2.0 ist seit 1. Juli 2010 in Betrieb.

InGe-Online

Angesichts der Vielzahl verfahrensbeteiligter Stellen soll der Datenaustausch untereinander elektronisch erfolgen. Für die Kursträger ist dies in der IntV zwingend vorgesehen. Zu diesem Zweck hat das Bundesamt InGe 2.0 zu einem onlinefähigen System – namentlich InGe-Online – ausgebaut, das mittlerweile verstärkt auch den am Prozess beteiligten Institutionen zur Verfügung steht. Ziel der Anbindung externer Akteure ist die Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei allen Beteiligten, also beispielsweise die Reduzierung von Papier- und Portokosten sowie von Wartezeiten. Auch eine Erhöhung der Datenqualität und –aktualität soll erreicht werden.

Anbindung einzelner Beteiligter

Über die Menüpunkte

wird für die einzelnen Verfahrensbeteiligten erläutert, inwieweit die Nutzung von InGe-Online bereits möglich ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich die Anwendung in der Praxis darstellt.

Support InGe-Online

Sofern es erforderlich sein sollte, dass im Online-Verfahren von Ausländerbehörden, Jobcentern, Trägern der Leistungen nach dem AsylbLG oder Kursträgern übermittelte Daten aufgrund von Fehlübertragungen geändert werden müssen, können diese Änderungen aus Datenschutzgründen nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamtes vorgenommen werden. Hierzu können Nachrichten direkt an die Ansprechpartner der Regionalstellen oder an support@bamf.bund.de gerichtet werden. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Behörden- oder Trägerkennung sowie das Stichwort "InGe-Online" bei diesen Nachrichten an.

Ihre Ansprechpartner

Jürgen Rühle (technische Fragen)

Telefon +49 911 943-14204
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Peter Schätzler (fachliche Fragen)

Telefon +49 911 943-16423
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Jürgen Felmeth (fachliche Fragen und Formulare)

Telefon +49 911 943-16441
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