EU-Bürger , Datum: 19.02.2025, Format: Artikel, Bereich: Integration

Teilnahme an einem Integrationskurs

Bürger der Europäischen Union haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber auf Antrag gemäß § 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vom Bundesamt zu einem Integrationskurs zugelassen werden, wenn ausreichend Kursplätze vorhanden sind.

Kosten

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses müssen Sie 2,29 Euro zahlen (Kostenbei-trag). Wenn Sie sich vor dem 01.08.2022 zu Ihrem Integrationskurs angemeldet haben, beträgt der Kostenbeitrag 2,20 Euro.

Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet Sie dieser gesamte Kurs 1.603 Euro (bei Anmeldung vor dem 01.08.2022 entspricht dies 1.540 Euro). Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden entrichten. Wenn Sie einen Spezialkurs mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten besuchen, fällt auch der Kostenbeitrag höher aus.

Teilnahmeberechtigte können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn sie Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Weiterhin können Teilnahmeberechtigte vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn sie beschäftigt sind und ihr Bruttomonatsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Hierbei wird auch berücksichtigt, wenn Teilnahmeberechtigte Kinder haben.

Teilnahmeberechtigte, die nach § 9 Absatz 2 IntV vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Voraussetzung für einen Fahrtkostenzuschuss ist, dass der Fußweg zwischen Wohnung und Kursstätte mindestens 3,0 km beträgt.