Inhalt und Ablauf eines Integrationskurses ,
Der Integrationskurs des Bundes besteht aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Nach insgesamt 700 Stunden (in Spezialkursen kann die Stundenzahl abweichen) endet er mit einem skalierten Sprachtest sowie dem Test "Leben in Deutschland". Das Ziel: Alle Teilnehmer sollen das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) erreichen und einen Einblick in die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands bekommen.
Aufbau und Themen des Sprachkurses
Im insgesamt 600 Stunden umfassenden Sprachkurs lernen die Teilnehmer Deutsch. Er besteht aus einem Basis- und einem Aufbausprachkurs mit je 300 Stunden. Diese wiederum setzen sich aus je drei Modulen mit je 100 Stunden zusammen. In den speziellen Integrationskursen können die Stundenzahlen variieren.
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Einkaufen und Wohnen
- Gesundheit
- Arbeit und Beruf
- Ausbildung und Erziehung von Kindern
- Freizeit und soziale Kontakte
- Medien und Mobilität
Die Teilnehmer lernen außerdem, wie sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.
Die Kursträger sind verpflichtet, einen Einstufungstest durchzuführen. Die Ergebnisse sollen helfen, die Teilnehmer in ein geeignetes Kursmodul einzuordnen. Bei der Einstufung ist zu ermitteln, ob eventuell ein spezieller Integrationskurs nach § 13 Integrationskursverordnung (IntV) zu empfehlen ist.
Die Teilnehmer dürfen mit Zustimmung des Kursträgers Leistungsstufen mit Beginn eines neuen Kursabschnittes wechseln, überspringen oder wiederholen.
Basis- und Aufbausprachkurs
Der Aufbausprachkurs erweitert und vertieft die Themen des Basissprachkurses. Nach Abschluss des Basis- und des Aufbausprachkurses führen die Kursträger jeweils einen Zwischentest durch. Die Zwischentests sollen den Leistungsstand der Teilnehmer überprüfen und sie auf den Abschlusstest des Integrationskurses vorbereiten.
Orientierungskurs
An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 100-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen sich die Teilnehmer mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen die Zuwanderer regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.
Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs
Das "Curriculum für einen bundesweiten Orientierungskurs" ist die verbindliche Grundlage der Orientierungskurse in Deutschland.
Rahmencurriculum für Integrationskurse - Deutsch als Zweitsprache
Das "Rahmencurriculum für Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache" ist die Grundlage des Sprachunterrichts in den Integrationskursen. Hierauf basiert auch die skalierte Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“, die am Ende des Sprachkurses durchgeführt wird.
Das Rahmencurriculum zeigt Lebensbereiche auf, in denen sich Migranten in Deutschland bewegen. Anhand einer umfassenden Liste von Lernzielen beschreibt es, wie sie sprachlich handeln können müssen, um den Herausforderungen des Alltags zu begegnen. Kursplaner, Prüfungsentwickler und Lehrbuchautoren können sich an dieser Liste orientieren und damit individuell Ziele und Inhalte für ihre jeweiligen Teilnehmergruppen festlegen. Auch Lehrkräfte, die im Bereich Deutsch als Zweitsprache tätig sind, finden im Rahmencurriculum eine wertvolle fachliche Grundlage für ihre Unterrichtsziele und -inhalte.
Das "Rahmencurriculum für Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache" wurde vom Goethe-Institut im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) erarbeitet und ist als Download verfügbar.
Weitere Informationen
Vollzeit oder Teilzeit?
Der Integrationskurs wird grundsätzlich in Vollzeit angeboten. In Ausnahmefällen – beispielsweise bei Berufstätigkeit – kann er in Teilzeit besucht werden.
Kursabschnitte wiederholen
Teilnehmer können 300 Unterrichtsstunden im Sprachkurs wiederholen, wenn sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben (hierzu gehört auch, dass das volle Stundenkontingent ausgeschöpft wurde) und in der Sprachprüfung (A2 oder B1) das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben. Die Zulassung zur Wiederholung eines Kursabschnittes müssen Teilnehmer schriftlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.
Teilnehmer können einzelne Kursabschnitte des Sprachkurses auch auf eigene Kosten wiederholen, wenn sie die Höchstförderdauer (einschließlich der Wiederholung von 300 Stunden) erreicht haben.