Lehrmittel ,
In der "Liste der zugelassenen Lehrwerke in Integrationskursen" finden Sie die zugelassenen Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs des Integrationskurses sowie für den Alphabetisierungskurs.
Die Lehrwerksliste wird jeweils zum 1. März, 1. Juli sowie 1. November aktualisiert und ist gegliedert in:
Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs
- Sprachkurs – Lehrwerke (kurstragend)
- Sprachkurs – LMS-basierte Lehrwerke (kurstragend oder ergänzend)
- Orientierungskurs – Lehrwerke (kurstragend)
Lehrwerke für den Alphabetisierungskurs
- Alpha-Sprachkurs – Lehrwerke
Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs
In der Rubrik "Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs" finden Sie die zugelassenen kurstragenden Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs des Integrationskurses. Wichtigste Bedingung: Inhalt und Aufbau der Lehrwerke müssen eine Ausgestaltung des Unterrichts im Sinne des Konzepts für einen bundesweiten Integrationskurs und der jeweiligen Kurskonzepte für spezielle Zielgruppen ermöglichen. Ein kurstragendes Lehrwerk muss die Grundlage für den Unterricht bilden.
Als besondere Form werden digitale Lehrwerke für den Sprachkurs aufgenommen, die auf einem Lernmanagement-System (LMS) basieren. Hier ist auch eine Aufnahme von Lehrwerken möglich, die nicht kurstragend konzipiert sind, aber geeignet sind, den Lernprozess der Teilnehmenden über den gesamten Sprachteil eines Integrationskurses hinweg sowohl im Präsenzunterricht als auch in Selbstlernphasen zu unterstützen.
Lehrwerke für den Alphabetisierungskurs
In der Rubrik "Lehrwerke für den Alphabetisierungskurs" finden Sie empfohlene Lehrwerke für den Alpha-Sprachkurs und den Zweitschriftlernerkurs.
Kriterien für die Zulassung von Lehrwerken
Das Bundesamt legt die Kriterien für die Zulassung von Lehrwerken für den Integrationskurs fest. Diese beziehen sich auf Lehrwerke für den Sprach- und Orientierungskurs sowie für den Alphabetisierungskurs.
Informationen zum Zulassungsverfahren
Seit 5. Februar 2021 gelten die unten veröffentlichten Zulassungskriterien.
Bis zum 31. Januar 2022 gilt folgende Übergangsregelung:
Lehrwerke, die beim Bundesamt eingereicht werden, können noch nach dem bisher gültigen oder bereits nach dem neuen Zulassungsverfahren zugelassen werden.
Für Lehrwerke, die sich bereits auf der Liste der zugelassenen Lehrwerke befinden, besteht Bestandsschutz.