Träger der Migrationsberatung , Datum: 28.11.2018, Format: Artikel, Bereich: Integration

Mit der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) stellt das Bundesministerium des Innern (BMI) seit 1. Januar 2005 ein eigenständiges migrationsspezifisches Beratungsangebot zur Verfügung.

Grundberatungsangebot

Es handelt sich um ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes, individuelles Grundberatungsangebot. Zugewanderte können die MBE bis zu drei Jahre lang in Anspruch nehmen.

Die MBE und die Integrationskurse sind fester Bestandteil des Regelungsrahmens des Aufenthaltsgesetzes. Erwachsene Zugewanderte können das Beratungsangebot vor, während und nach dem Integrationskurs nutzen.

Durchführung der MBE

Für die Durchführung der MBE ist nach dem Zuwanderungsgesetz das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig. Das BAMF hat die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Bund der Vertriebenen mit der konkreten Durchführung der Beratungstätigkeit beauftragt.

Zielsetzungen der MBE

Die MBE soll

  • den Integrationsprozess der Zugewanderten gezielt initiieren, steuern und begleiten,
  • einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zugewanderte zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen,
  • die Zugewanderten zeitnah an die bestehenden themenspezifischen Unterstützungs-/Beratungsangebote heranführen beziehungsweise weiterleiten.

Förderrichtlinien zur Durchführung der MBE

Das BMI hat am 12.06.2023 eine neue Förderrichtlinie erlassen. Diese fasst alle wesentlichen Förderaspekte und Neuregelungen zusammen.