Kofinanzierung von AMIF-Projekten , Datum: 05.10.2022, Format: Artikel, Bereich: Integration

Wie schon mit dem Europäischen Integrationsfonds sollen mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) die bestehenden strukturellen Handlungsinstrumente der systematischen Integrationspolitik in Deutschland auf Grundlage des deutschen Aufenthaltsgesetzes ergänzt und weiterentwickelt werden.

Explizites Ziel des Nationalen Programms in der AMIF-Förderperiode 2021-2027 ist ein strategischer Mitteleinsatz, der vor allem auch der Etablierung bundesweiter Standards und einer weiteren Systematisierung der Integrationsförderung in Deutschland dient. Die Förderquote für AMIF-Projekte liegt dabei zwischen 75 bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kofinanziert seit 2015 regelmäßig Projekte, die aus dem AMIF gefördert werden. Wie auch in den Vorjahren ist eine Kofinanzierung von AMIF-Projekten aus nationalen Haushaltsmitteln durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge grundsätzlich möglich, die thematisch dem spezifischen Ziel 2 des AMIF im Bereich der Unterstützung der wirksamen Integration und sozialen Inklusion von Drittstaatsangehörigen und Vorintegration zugeordnet sind.

Voraussetzung für eine mögliche Kofinanzierung sind dabei insbesondere die dem Bundesamt hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Für eine Kofinanzierung kommen insbesondere Projekte im Bereich der Vorintegration, der gesellschaftlichen Teilhabe und des interkulturellen bzw. interreligiösen Dialogs in Frage. Dabei ist zu beachten, dass nur solche Projekte kofinanziert werden können, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und die nicht bereits Hauptgegenstand anderer Förderungen sind. Das bedeutet, dass folgende Maßnahmen in Modellprojekten nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen zuzuordnen sind (beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen betreffend),
  • Maßnahmen, die in die originäre Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung fallen (berufliche Integration),
  • Maßnahmen zur Sprachförderung,
  • Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung (beispielsweise Beratung und Betreuung nach Methode des Case-Managements, wie von der Migrationsberatung durchgeführt),
  • Sozialpädagogische Begleitung,
  • Wissenschaftliche Forschungsprojekte,
  • Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigung zum Ziel haben,
  • Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge,
  • Baumaßnahmen.

Kofinanzierungen von aus dem AMIF geförderten Projekten können lediglich gebunden an eine Ausschreibung beantragt werden, die auf dieser Homepage veröffentlicht wird. Aktuell ist keine Ausschreibung von Kofinanzierungen für Projekte geplant.

Kontakt

Referat 81C - Steuerung und Qualitätssicherung der Projektarbeit, Integration durch Sport

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