Rahmenbedingungen der MiA-Kurse ,
Kursdauer
Ein MiA-Kurs umfasst 34 Zeitstunden. Es können maximal drei Kurse mit insgesamt 102 Stunden besucht werden.
Zielgruppe
MiA-Kurse richten sich ausschließlich an Frauen
- ohne eine in Deutschland abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung,
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres,
- aus allen Ländern außerhalb der in Anlage 1 des MiA-Konzepts aufgeführten europäischen Länder, Nordamerikas sowie Australiens.
Alle drei Kriterien müssen bei jeder Teilnehmerin erfüllt sein.
Daneben müssen die Teilnehmerinnen zu einer der folgenden drei Zielgruppen gehören:
Zielgruppe 1: Ausländerinnen mit einem in Deutschland auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus. Von einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus ist in der Regel auszugehen, wenn die Ausländerin eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr erhält oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur.
Zielgruppe 2: Asylsuchende Frauen (unabhängig von der Bleibeperspektive)
Zielgruppe 3: Frauen mit sogenannter "Ausbildungsduldung" nach § 60c Abs. 1 AufenthG oder "Beschäftigungsduldung" nach § 60d Abs. 1 AufenthG. Grundlage für diese Regelung ist § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG. Wurde die Duldung auf einer anderen rechtlichen Grundlage erteilt, haben die geduldeten Frauen grundsätzlich keinen förderfähigen Zugang zu einem MiA-Kurs.
Rahmenbedingungen – erklärt für potenzielle Teilnehmerinnen
In folgendem Video werden die Rahmenbedingungen der MiA-Kurse erklärt. Zielgruppe des Videos sind potentielle Teilnehmerinnen der MiA-Kurse.
Sie sind MiA-Kursträger und möchten das Video auf Ihrer eigenen Webseite oder für Ihre social media-Kanäle nutzen? Sprechen Sie uns gerne an unter mia@bamf.bund.de.