Förderung von Modellprojekten ,
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Referat 81C - Steuerung und Qualitätssicherung der Projektarbeit, Integration durch Sport
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Um das Zusammenleben in einer vielfältigen und heterogenen Gesellschaft zu gestalten, bedarf es immer wieder neuer Impulse und frischer Ideen. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, innovative Integrationsmaßnahmen für neue Zielgruppen zu schaffen, Förderkonzepte zu entwickeln oder aktuelle Themenfelder aufzugreifen.
Zu diesem Zweck fördert das Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Modellprojekte. In diesen werden neue Konzepte, Ideen und Methoden für die Integrationsarbeit in der Praxis erprobt. Die Projekte haben häufig einen überregionalen Charakter und finden meist an mehreren Standorten bundesweit statt.
Maßnahmen, die Wirkung zeigen
Die geförderten Modellprojekte werden in der Regel wissenschaftlich begleitet und evaluiert. So gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse darüber, ob die in den Modellprojekten erprobten Methoden und Konzepte ihre Ziele erreichen und ihre Wirkung für die Integrationsarbeit entfalten.
Sie wollen Träger eines Modellprojekts werden?
Voraussetzung für die Förderung eines Modellprojektes ist eine aussagekräftige Projektskizze, in welcher die Grundidee, die geplanten Maßnahmen und Ergebnisse sowie erste Angaben zur Finanzierung des Vorhabens dargelegt werden. Interessenbekundungen für die Durchführung eines Modellprojektes können jederzeit beim Bundesamt eingereicht werden. Ausschlaggebend für die Auswahl ist insbesondere der innovative Charakter des Vorhabens.
Bei der Konzipierung eines Modellvorhabens ist zu beachten, dass nur solche Projekte gefördert werden, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und die nicht bereits Hauptgegenstand anderer Förderungen sind. Das bedeutet, dass folgende Maßnahmen in Modellprojekten nicht förderfähig sind:
- Maßnahmen, die dem originären Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen zuzuordnen sind (beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen betreffend),
- Maßnahmen, die in die originäre Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung fallen (berufliche Integration),
- Maßnahmen zur Sprachförderung,
- Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung (beispielsweise Beratung und Betreuung nach Methode des Case-Managements, wie von der Migrationsberatung durchgeführt),
- Sozialpädagogische Begleitung,
- Wissenschaftliche Forschungsprojekte,
- Maßnahmen im Ausland,
- Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigung zum Ziel haben,
- Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge,
- Baumaßnahmen.