Berufssprachkurse für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen , Datum: 15.05.2023, Format: Artikel, Bereich: Integration

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterstützt und fördert bewusst Berufssprachkurse, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen richten.

Für diese Zielgruppe werden über besonders qualifizierte Sprachkursträger Berufssprachkurse organisiert, die in besonderem Maße darauf ausgerichtet sind, die Teilhabe auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu ermöglichen. Dabei können besondere Aufwendungen zur Ermöglichung der Kursteilnahme für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen auf Antrag durch das Bundesamt erstattet werden.

Darüber hinaus werden neben anderen Spezialkursen vom Bundesamt auch Berufssprachkurse für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen angeboten. Seit Beginn der Berufssprachkurse konnten bereits 19 dieser Kurse erfolgreich umgesetzt werden.

Um Kursteilnehmende zielgerichtet zu unterstützen, werden die Kurse mehrheitlich durch für BSK zugelassene Blindenanstalten und Behinderteninstitute angeboten, die wertvolle Erfahrungen in diesem Bereich mitbringen und auf die individuellen Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sind.
Für die Kursdurchführung stehen dabei aufgrund der besonderen Anforderungen der Zielgruppe 400 bis 600 Unterrichtsstunden á 45 Minuten zur Verfügung. Mit einer Mindestteilnehmendenzahl von fünf und einer Höchstteilnehmendenzahl von neun Personen soll dabei eine optimale Betreuung im Sprachunterricht gewährleistet werden.

Eine sozialpädagogische Betreuung sowie eine blindenspezifische Sprachlehrkraft kann als Unterstützung für die Hauptlehrkraft durch das Bundesamt finanziert werden, damit auf die besonderen Anforderungen der Zielgruppe im Sprachunterricht passgenau eingegangen werden kann z. B. durch die Vermittlung von Brailleschrift oder des Umgangs mit entsprechenden technischen Hilfsmitteln. Im Sprachunterricht werden speziell für die Zielgruppe in barrierefreie Versionen übersetzte Lehrwerke verwendet.

Aufgrund der bundesweit vergleichsweise geringen Häufigkeit von Kursen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen kann es für Teilnehmende zu längeren Anfahrtswegen oder notwendigen Übernachtungen kommen. Das Bundesamt erstattet auf Antrag besondere Beförderungs- und Unterbringungskosten.

Für den Kursabschluss werden die hierfür notwendigen Abschlussprüfungen an die Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst und unter besonderen Bedingungen (Einzelprüfungen, erhöhtes zeitliches Kontingent, barrierefrei) durchgeführt.