Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen , Datum: 13.03.2023, Format: Artikel, Bereich: Integration

Migrantinnen und Migranten mit Behinderungen und Beeinträchtigungen sind im besonderen Maß auf Unterstützung bei Spracherwerb und Orientierung angewiesen. Daher fördert das Bundesamt die gleichberechtigte Teilhabe dieser Menschen in der Gesellschaft und deren selbstbestimmte Lebensführung.

Um Betroffene zu unterstützen, werden spezielle Integrationkurse angeboten, deren Unterricht individuell an die besonderen Bedürfnisse der Teilnehmenden angepasst ist. Diese Zielgruppe wird während des gesamten Integrationskurses intensiv von den Lehrkräften betreut, die je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen auf die einzelnen Lernvoraussetzungen eingehen.

Rund 1.200 Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen nahmen seit 2018 bis Ende 2022 an ca. 160 dieser speziellen Integrationskurse teil.

Die Integrationskurse für spezielle Zielgruppen umfassen insgesamt 1 000 Unterrichtsstunden à 45 Minuten, die sich aus 900 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs zusammensetzen. Menschen mit Beeinträchtigungen der Sehkraft und des Hörvermögens erlernen neben der deutschen Sprache und der Schriftsprache je nach Bedarf weitere Fähigkeiten: So werden sie zum Beispiel mit der Punktschrift, der Gebärdensprache und dem Umgang mit geeigneten technischen Hilfsmitteln vertraut gemacht.

Als Kursträger für Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen fungieren vor allem spezielle Blindenanstalten, Gehörlosenzentren und Behinderteninstitute, da diese Erfahrungen mit dieser Zielgruppe haben und auf deren Bedürfnisse eingestellt sind. Mit einer Mindestteilnehmerzahl von fünf und einer Höchstteilnehmerzahl von elf Personen wird den speziellen Herausforderungen, die ein solcher Unterricht mit sich bringt, Rechnung getragen. Aufgrund der bundesweit vergleichsweisen geringen Häufigkeit von Blinden- und Gehörlosenkursen kann es für Teilnehmende zu längeren Anfahrtswegen oder notwendigen Übernachtungen kommen. Das Bundesamt erstattet auf Antrag besondere Beförderungs- und Unterbringungskosten. Auch Kursträger können auf Antrag Aufwendungen – etwa für einen Gebärdendolmetscher, für Kommunikationshilfen und Sachmittel – geltend machen.

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen von der Teilnahme an einem Integrationskurs (als auch vom Einbürgerungstest) befreit werden, sofern dies unzumutbar wäre. Wer am Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) oder Test "Leben in Deutschland" teilnimmt, erhält je nach Art und Schwere der Beeinträchtigung Erleichterungen bei den Prüfungen, wie zum Beispiel Zeitverlängerungen um bis zu 100 Prozent oder Unterstützung durch Assistenzkräfte. Ansprechpartner für einen Antrag auf barrierefreie Prüfungsbedingungen ist für den "Deutsch-Test für Zuwanderer" das mit dessen Durchführung beauftragte Testinstitut und für den Test "Leben in Deutschland" das Bundesamt.