Integrationskurs für Asylbewerbende und Geduldete , Datum: 18.10.2023, Format: Artikel, Bereich: Integration

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Sie möchten wissen, ob Sie an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen, was Sie der Integrationskurs kostet und wie Sie den richtigen Kurs finden? Hier erfahren Sie es.

Wer kann teilnehmen?

Sie können am Integrationskurs teilnehmen, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:

  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1 AsylG
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m. einer Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung gem. § 60d Abs. 1 AufenthG
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24AufenthG der § 25 Abs. 5 AufenthG

Was müssen Sie tun, wenn Sie teilnehmen möchten?

Antrag auf Zulassung

Wenn Sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören, können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.

Den Antrag auf Zulassung können Sie unter Download herunterladen. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an das Bundesamt. Die für Sie zuständige Regionalstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel mit Hilfe der Suchmaschine BAMF-NAvI.

Verpflichtung zur Teilnahme

Wenn Sie eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber sind, können Sie zusätzlich zur Zulassung durch das Bundesamt auch zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Falls Sie zu einem Integrationskurs verpflichtet wurden, melden Sie sich bitte sofort für einen Kurs an.

Nähere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt Integrationskurse für Verpflichtete, das Sie am Ende dieser Seite herunterladen können.

Wenn Sie verpflichtet wurden, ist es wichtig, dass Sie den Integrationskurs besuchen. Wenn Sie nicht teilnehmen, können Ihnen Leistungen gekürzt werden.

Was kostet Sie die Teilnahme am Kurs?

Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos.

Anmeldung bei einem Kursträger

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihre Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben oder zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet worden sind, melden Sie sich bitte bei einem Integrationskursträger an.

Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel mit Hilfe der Suchmaschine BAMF-NAvI.

Alternativ können Sie in der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatungsstelle nach einer Liste der Integrationskursträger in Ihrer Nähe fragen.

Beratung vor Ort

Wo gibt es in meiner Nähe einen Integrationskurs?

Wo finde ich in meiner Stadt eine Migrationsberatungsstelle?

Wo gibt es Integrationsprojekte?

BAMF-NAvI führt Sie zu vielfältigen, wohnortnahen Integrationsangeboten.

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Wie geht es weiter?

Der Kursträger wird mit Ihnen einen Einstufungstest durchführen, um zu überprüfen, wie gut Sie schon Deutsch können. Dieser Einstufungstest hilft dem Integrationskursträger einen passenden Kurs für Sie zu finden. Außerdem sagt er Ihnen, wann der nächste Kurs beginnt.

Online-Antragstellung

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Anträge digital auf dem Bundesportal zu stellen und an das Bundesamt zu übermitteln.

Folgende Anträge stehen Ihnen digital zur Verfügung:

Alle weiteren Informationen zur Online-Antragstellung finden Sie in den BAMF FAQ zum OZG und auf dem Bundesportal.