Berufssprachkurse , , Deutsch lernen für den Beruf
Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführtes breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Die BSK bauen auf den Integrationskursen (IK) auf und machen Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund sprachlich fit für den Beruf.
Kursarten und Kursinhalte
Die Berufssprachkurse werden für alle Berufe angeboten - vom Azubi bis zur Zahnärztin. Sie werden dabei von fachlich hochqualifizierten Kursträgern und Lehrkräften - entweder beim Träger oder direkt beim Arbeitgeber vor Ort - durchgeführt. Sie finden sowohl in Präsenz als auch virtuell statt und werden in Vollzeit- oder berufsbegleitend in Teilzeitkursen angeboten.
Es gibt Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung und arbeitsplatzbezogene Kurse. Welcher Kurs der richtige für Sie ist, hängt von Ihren Vorkenntnissen und Ihrer persönlichen Situation ab.
Achtung
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung können seit dem 01.01.2025 lediglich arbeitsplatzbezogene BSK (Job-BSK, Azubi-BSK und BSK für Personen im Anerkennungsverfahren) sowie ein Großteil der BSK mit Ziel B2 priorisiert und durchgeführt werden. Das restliche Kursangebot muss temporär ausgesetzt werden (BSK mit Ziel A2, B1, C1 und C2, Einzelhandel- und Gewerbe-Technik - BSK sowie Fachpraxis-BSK).
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Meldung zum Gesamtprogramm Sprache.
Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung
Die Grundstruktur der Berufssprachförderung bilden die Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfung (Basiskurse). Sie erweitern Ihr Grundwissen über das Berufsleben und vermitteln Ihnen die Besonderheiten der Arbeitswelt in Deutschland. In den Kursen erfahren Sie zum Beispiel Wissenswertes über Vorstellungsgespräche oder Arbeitsverträge und lernen berufliche E-Mails und Briefe zu verfassen. Die Berufssprachkurse bereiten Sie optimal auf das Berufsleben vor.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat in der entsprechenden Niveaustufe. Das erhaltene Zertifikat ist sehr hilfreich für Ihren weiteren beruflichen Weg.
Hinweis
Für die Kurse mit Ziel A2 und B1 gelten bestimmte Zugangsvoraussetzungen. Sie können diese Kurse nur besuchen, wenn Sie trotz Teilnahme am Integrationskurs nicht das Sprachniveau B1 erreicht haben.
Die Berufssprachkurse mit Zertifikatsprüfen werden für fünf verschiedene Zielsprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) angeboten:
- BSK mit Ziel A2 und
- BSK mit Ziel B1.
- BSK mit Ziel B2,
- BSK mit Ziel C1 und
- BSK mit Ziel C2.
Die detaillierten Lerninhalte und pädagogischen Ansätze können Sie in den jeweiligen Kurskonzepten des BAMF nachlesen.
Arbeitsplatzbezogene Berufssprachkurse
Zusätzlich zu den Berufssprachkursen mit Zertifikatsprüfung bietet das Bundesamt verschiedene Spezialkurse für bestimmte Ziel- bzw. Berufsgruppen an. Die Kurse erleichtern es Ihnen, eine neue Arbeit zu finden oder Ihren bisherigen Beruf besser auszuüben. Sie fördern fachspezifische Sprache und sind ausgerichtet auf:
- Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfach- und pflegeberufen befinden.
- Personen, die fachspezifische Deutschkenntnisse im technischen oder im kaufmännischen Bereich benötigen.
- Personen, die einen konkret arbeitsplatzbezogenen Sprachkurs (Job-BSK) besuchen möchten.
Darüber hinaus gibt es bundesweit durchgeführte, experimentelle Kurse (Pilotkurse) für:
- Personen, die einen ausbildungsbegleitenden BSK (Azubi-BSK) besuchen möchten.
- Personen, die eine Tätigkeit im frühpädagogischen Bereich ausüben oder eine solche anstreben (Frühpädagogik-BSK).
- Personen mit geringen Lernerfahrungen, die praxisbezogene Sprachförderung an einem exemplarischen Arbeitsplatz erhalten möchten (Fachpraxis-BSK).
Die detaillierten Lerninhalte und pädagogischen Ansätze können Sie in den jeweiligen Kurskonzepten des BAMF nachlesen.
Das Bundesamt erprobt und entwickelt seine Kursarten kontinuierlich weiter. Das aktuelle Angebot an Berufssprachkursen finden Sie in der Kursübersicht.
Teilnahmevoraussetzungen
BSK richten sich an Zugewanderte aus Drittstaaten, Bürgerinnen und Bürger aus der EU und Deutsche mit Migrationshintergrund.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
Sprachliche Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert oder
- Sie können Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen nachweisen.
Hinweis
Die Voraussetzungen variieren je nach Kursziel, unter Umständen sind auch geringere Sprachniveaus zur Kursteilnahme zulässig, z.B.:
- Sprachniveau A1 für einen BSK mit Ziel A2
- Sprachniveau A2 für einen Job-BSK
Weitere Voraussetzungen
- Sie sind arbeitssuchend gemeldet und/oder beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld).
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in Ausbildung.
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie sind beschäftigt, Ihre Deutschkenntnisse reichen jedoch nicht aus, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos.
Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Teilnehmenden über 20.000 Euro liegt (oder bei gemeinsamer Veranlagung mit Ehepartner oder -partnerin bei mehr als 40.000 € Jahreseinkommen), ist ein Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (UE) zuzuzahlen. Dies entspricht 50 Prozent des Kostenerstattungssatzes. Bei einem Kurs mit 400 UE wären das insgesamt 1.024 Euro Eigenbeitrag pro Teilnehmenden. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch vom Arbeitgeber übernommen werden.
Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann mit dem Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags in Berufssprachkursen eine Rückerstattung von 50 Prozent des gezahlten Kostenbeitrags beantragt werden.
Anmeldung
Haben wir Ihr Interesse an einer Teilnahme an einem Berufssprachkurs geweckt? Falls ja, benötigen Sie zum Kursbesuch eine Teilnahmeberechtigung. Diese erhalten Sie entweder von Ihrer Arbeitsverwaltung vor Ort oder vom Bundesamt. Dabei ist in folgende Personengruppen zu unterscheiden:
- Sind Sie arbeitssuchend gemeldet und/oder beziehen Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB III (Arbeitslosengeld), dann wenden Sie sich entweder an Ihr Jobcenter oder Ihre Agentur für Arbeit vor Ort, um eine Teilnahmeberechtigung zu erhalten.
- Sind Sie erwerbstätig, in Ausbildung oder befinden sich im Anerkennungsverfahren, beziehen also keine Leistungen, wenden Sie sich an den jeweiligen Hauptstandort des Bundesamtes, um eine Teilnahmeberechtigung zu erhalten.
Neben der Teilnahmeberechtigung wird Ihnen auch ein Auszug aus dem aktuellen Kursangebot ausgehändigt. Das vollständige, tagesaktuelle Kursangebot können Sie jederzeit auch im Internet (über KURSNET) einsehen. Wenn Sie einen passenden Kurs gefunden haben, können Sie sich beim Kursträger vor Ort anmelden und mit dem BSK starten.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an:
Ansprechpartner
- Hauptstandort Hamburg (für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein): bsk.hamburg@bamf.bund.de,
- Hauptstandort Berlin (für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt): bsk.berlin@bamf.bund.de,
- Hauptstandort Köln (für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen): bsk.koeln@bamf.bund.de,
- Hauptstandort Stuttgart (für die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland): bsk.stuttgart@bamf.bund.de,
- Hauptstandort Nürnberg (für das Bundesland Bayern): bsk.nuernberg@bamf.bund.de.
Hintergrund
Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf.
Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind allerdings auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist (Integrationskurse), liegt die Förderung der berufsbezogenen Sprachkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS.
Forschungsdaten zu Berufssprachkursen
Daten zu Berufssprachkursen werden für wissenschaftliche Forschungsvorhaben über das Forschungsdatenzentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bereitgestellt. Genauere Informationen zu den Forschungsdaten zu Berufssprachkursen sind auf der Seite des BAMF-FDZ zu finden.
Flyer: Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG)
Dieser Flyer bietet Informationen über die Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG

Die Job-Berufssprachkurse (Flyer)
Die Job-BSK sind konkret arbeitsplatzbezogene, flexible Sprachkurse mit kurzer Laufzeit welche maßgeschneidert auf die Bedürfnisse von Beschäftigten und Betrieben sind und vor allem durch praxisbezogene Lernerfolge motivieren. Dieser Flyer informiert darüber.
