Deutsch für den Beruf , Datum: 11.12.2023, Format: Artikel, Bereich: Integration

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Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Aufbauend auf den Integrationskursen bereiten sie Migrantinnen und und Migranten sowie Geflüchtete auf die Arbeitswelt in Deutschland vor.

Aufbau der Kurse

Basiskurs

Die Grundstruktur der Berufssprachkurse bildet der Basiskurs. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden in drei Arten: B1 auf B2, B2 auf C1 und C1 auf C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Bei den Basiskursen steht das Erreichen berufsübergreifender Deutschkenntnisse im Vordergrund. Die inhaltlichen Vorgaben und didaktischen Anforderungen beim Unterrichten in diesen Kursen sind in den jeweiligen Kurskonzeptes des BAMF beschrieben. Die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden werden im Kontext allgemeiner Inhalte aus der Arbeitswelt erworben. Die Kurse richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen möglich.

Die Lehrkraft hält die Lernfortschritte der Teilnehmende regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit ihnen aus. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.

Spezialkurse

Zusätzlich werden verschiedene Spezialkurse angeboten:

  • Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen befinden
  • Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel
  • Kurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 für Teilnehmende aus dem Integrationskurs, die das Niveau B1 nicht erreicht haben

Wer kann teilnehmen?

Allgemeine Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:

  • Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
  • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
  • Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II ("Hartz IV") oder SGB III (Arbeitslosengeld).
  • Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
  • Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss. 

Teilnahme als Beschäftigte

Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.

Besondere Gruppen

Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen.

Kosten der Teilnahme

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden. Den Antrag finden Sie unter "Downloads".

Teilnahmeberechtigung

Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater. Diese wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden und ob für Sie ggf. Spezialkurse in Frage kommen,

Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.

Einen Überblick über direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ("Liste der Kontaktpersonen“) und Antragsformulare finden Sie unter "Downloads".

Hintergrund

Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf.

Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt. Die Ressortzuständigkeiten sind allerdings auf das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgeteilt. Während das BMI für die allgemeine Sprachförderung bis B1 zuständig ist (Integrationskurse), liegt die Förderung der berufsbezogenen Sprachkurse in der Ressortzuständigkeit des BMAS.

Forschungsdaten zu Berufssprachkursen

Daten zu Berufssprachkursen werden für wissenschaftliche Forschungsvorhaben über das Forschungsdatenzentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bereitgestellt. Genauere Informationen zu den Forschungsdaten zu Berufssprachkursen sind auf der Seite des BAMF-FDZ zu finden.

Flyer: Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG) Format: Flyer, Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar

Dieser Flyer bietet Informationen über die Berufssprachkurse gem. § 45 a AufenthG