Integrationskurse für Frauen , , Deutsch lernen für Frauen
Wollen Sie Ihren Kindern bei den Hausaufgaben helfen? Mit Behörden und Institutionen in Deutschland zurechtkommen? Und auch Ihre Familie dabei unterstützen? Ein Frauenintegrationskurs könnte dabei helfen.
Was ist ein Frauenintegrationskurs?
Der Frauenintegrationskurs ist ein Angebot nur für Frauen.
Er richtet sich an Frauen, die
- zusammen mit anderen Frauen Deutsch lernen wollen,
- Kinder erziehen,
- bisher keinen Deutschkurs besuchen konnten oder wegen familiärer Verpflichtungen selten am Unterricht teilnehmen konnten.
Der Frauenintegrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 900 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
Ziel des Kurses ist es, Deutsch so zu lernen, dass Sie ohne Unterstützung von anderen im Alltag selbstständig handeln können.
Was lernen Sie in einem Frauenintegrationskurs?
Im Sprachkurs…
lernen Sie, sich im Alltag zu verständigen und andere zu verstehen.
Sie lernen und üben Lesen, Schreiben, Verstehen und Sprechen für die verschiedensten Situationen in einer deutschsprachigen Umgebung: Einkaufen, mit deutschen Nachbarn zu reden, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, zu telefonieren und Formulare auszufüllen.
Sie sprechen über Themen wie Alltag, Einkaufen, Medien, Wohnen, aber auch Ernährung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Sie erhalten Informationen über…
Kindergärten und Schulen
Im Kurs lernen Sie das Bildungssystem in Deutschland kennen.
Sie besuchen zusammen mit Ihrem Deutschkurs Kindergärten und Schulen.
Im Kurs erfahren Sie, wie Sie Ihren Kindern bei einem guten Start in das Leben helfen.
Unterstützung in Deutschland
Sie besuchen im Kurs Beratungseinrichtungen zum Thema Familie, Kinder und Jugendliche.
Die Beratungseinrichtungen helfen Ihnen bei Fragen zu Ihrer Familie und zur Erziehung.
Arbeit und Beruf
Sie lernen, welche Möglichkeiten es für Sie und Ihre Kinder in Deutschland gibt, zu arbeiten.
Im Orientierungskurs…
lernen Sie Gesetze, Politik, Kultur und die Geschichte Deutschlands kennen. In diesem Kurs geht es um die Werte, die in Deutschland wichtig sind: Freiheit, Toleranz und Gleichberechtigung. Sie lernen auch die Rechte und Pflichten kennen, die Menschen haben, die in Deutschland leben.
Wer kann an einem Frauenintegrationskurs teilnehmen?
Die Kurse sind für Frauen, die zu Kursbeginn ein Kind oder mehrere Kinder unter 18 Jahren haben.
- Ausländerinnen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die nach dem 01.01.2005 erstmalig ausgestellt wurde, welche dauerhaft in Deutschland leben
Den Berechtigungsschein zur Teilnahme bekommen Sie von der Ausländerbehörde.
- Spätaussiedlerinnen und Frauen, die mit einem Spätaussiedler verheiratet sind und auch im Aufnahmebescheid aufgeführt sind.
Den Berechtigungsschein zur Teilnahme bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt.
- Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektive (derzeit Syrien und Eritrea) oder arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind, Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AufenthG sowie Inhaberinnen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
Sie können einen Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
- EU-Bürgerinnen, die bereits länger und rechtmäßig in Deutschland leben, Ausländerinnen sowie deutsche Staatsangehörige, wenn sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und besonders integrationsbedürftig sind.
Sie können einen Zulassungsantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen.
Die Ausländerbehörde (ABH) das Jobcenter (JC) und der Träger der Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (TLA) können auch Personen zu einer Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten.
Wie viel kostet der Kurs?
Der Kurs ist kostenlos für…
- Spätaussiedlerinnen und Frauen, die mit einem Spätaussiedler verheiratet sind und auch im Aufnahmebescheid aufgeführt sind.
- Asylbewerberinnen mit guter Bleibeperspektiveund arbeitsmarktnahe Asylbewerberinnen, die vor dem 01.08.2019 eingereist sind.
- Geduldete gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG.
- Frauen mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG.
Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Dazu stellen Sie bitte einen Antrag bei einer Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Wichtig ist, den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig vor Kursbeginn zu stellen. Eine Kostenbefreiung kommt nämlich nur für das individuell erste Kursmodul rückwirkend in Betracht. In höheren Modulen wird die Kostenbefreiung nur ab dem auf den Zeitpunkt der Antragstellung folgenden Kursabschnitt gewährt.
Kosten für alle anderen:
Einen großen Teil der Kosten bezahlt die Bundesrepublik Deutschland für Sie.
Sie zahlen einen Beitrag in Höhe von 2,29 Euro für jede Unterrichtsstunde.
Wenn Sie den Frauenintegrationskurs innerhalb von zwei Jahren nach der Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich abschließen, können Sie die Hälfte Ihrer gezahlten Kursgebühren auf Antrag wieder zurückbekommen.
Wie finden Sie einen Frauenintegrationskurs?
Die Kurse können Sie bei einem Sprachkursträger (Sprachschulen) machen. Mit Ihrem Berechtigungsschein zur Teilnahme bekommen Sie eine Liste der Kursträger in Ihrer Nähe.
Sie können auch auf der Internetseite webgis.bamf.de die nächste Regionalstelle des Bundesamtes für Migration finden. Dort kann man Ihnen bei der Suche nach einem Sprachkursträger weiterhelfen.
Wo bekommen Sie weitere Informationen und Hilfe?
Zur Teilnahme an einem Kurs können Sie sich von einem Kursträger oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten lassen. Die MBEs arbeiten mit den Trägern für Frauenintegrationskurse zusammen. Bei der MBE erhalten Sie nicht nur individuelle Beratung, sondern auch Informationen über weitere Förderangebote. Die für Sie nächste MBE finden Sie im Auskunftssystem des Bundesamtes BAMF-NAvI.
Kontakt
Hier können Sie sich an Ihrem Wohnort weiter informieren:
- Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer und Jugendmigrationsdienst
- Ausländerbehörde
- Arbeitsagentur, Job-Center oder entsprechende Einrichtung der Kommune
- Integrationskursträger