EU-Bürger , Datum: 18.10.2023, Format: Artikel, Bereich: Integration

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Anspruch auf Teilnahme

Als EU-Bürger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Füllen Sie dafür einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs aus.

Bitte lesen Sie auch das Merkblatt zum Zulassungsantrag.

Schicken Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche Regionalstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI.

Hinweis

Wenn Sie schon einen Integrationskursträger gefunden haben, können Sie ihn bitten, Ihnen beim Ausfüllen des Formulars zu helfen. Der Kursträger beantwortet außerdem Ihre Fragen.

Anmeldung bei einem Kursträger

Wenn Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Zulassung zum Integrationskurs (Berechtigungsschein) erhalten haben, können Sie sich einen Integrationskursträger aussuchen. Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI. Sobald Sie einen Kursträger gefunden haben, geben Sie dort Ihren Berechtigungsschein ab.

Den passenden Kurs auswählen

Der Kursträger wird Ihnen helfen, einen passenden Kurs auszuwählen. Außerdem muss er Ihnen sagen, wann der nächste Kurs beginnt. Mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI können Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe suchen. Das Auskunftssystem zeigt Ihnen die Adresse und die Telefonnummer an.

Fahrtkostenzuschuss

Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen und Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, erhalten Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Das gilt auch, wenn Sie vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Fußweg zwischen Ihrer Wohnung und der Kursstätte mindestens 3,0 km beträgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Integrationskurs.

Den Antrag schicken Sie unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle.

Kostenbeitrag

Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses müssen Sie 2,29 Euro zahlen (Kostenbeitrag). Wenn Sie sich vor dem 01.08.2022 zu Ihrem Integrationskurs angemeldet haben, beträgt der Kostenbeitrag 2,20 Euro.

Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet Sie dieser gesamte Kurs 1.603 Euro (bei Anmeldung vor dem 01.08.2022 entspricht dies 1.540 Euro). Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden entrichten. Wenn Sie einen Spezialkurs mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten besuchen, fällt auch der Kostenbeitrag höher aus (z.B. 2.290 Euro bei 1000 Unterrichtsstunden).

Sie können vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Weiterhin können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttomonatsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Hierbei wird auch berücksichtigt, wenn Sie Kinder haben. Sie finden nähere Infos und die genauen Beträge, die sich jährlich ändern im Antragsformular.

Den erforderlichen Antrag finden Sie unter Downloads. Schicken Sie den Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die für Sie zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Welche Regionalstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI.

Hinweis

Wenn Sie den Abschlusstest am Ende des Integrationskurses innerhalb von zwei Jahren bzw. drei Jahren bei Integrationskursen für spezielle Zielgruppen nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte Ihres Kostenbeitrages zurückbekommen. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen, den Sie unterschrieben an die für Sie zuständige Außenstelle senden.

Fahrtkosten

Wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen und vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden, können Sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten, sofern der Fußweg zum Kursort mindestens 3,0 km beträgt. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Integrationskurs.

Online-Antragstellung

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Anträge digital auf dem Bundesportal zu stellen und an das Bundesamt zu übermitteln.

Folgende Anträge stehen Ihnen digital zur Verfügung:

Alle weiteren Informationen zur Online-Antragstellung finden Sie in den BAMF FAQ zum OZG und auf dem Bundesportal.