Spätaussiedler , Format: Artikel, Bereich: Integration

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Anspruch auf Teilnahme

Sie sind ab dem 1. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen worden?

Dann haben Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf einen kostenlosen Integrationskurs. Die Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahmeberechtigung haben Sie direkt bei der Einreise nach Deutschland vom Bundesverwaltungsamt in Friedland erhalten.

Sie sind vor dem 1. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen worden?

Wenn Sie noch keinen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit (SGB III - Kurs) besucht haben, können Sie kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Hierzu stellen Sie bitte einen Antrag auf Ausstellung einer Teilnahmeberechtigung beim Bundesverwaltungsamt. Den Antrag können Sie formlos per Post oder Fax an folgende Adresse schicken:

Bundesverwaltungsamt
Standort Friedland
Heimkehrerstraße 16
37133 Friedland

Telefon: +49 22899 358 91919
Telefax: +49 22899 358 72304

Bitte lesen Sie auch das Merkblatt zum Integrationskurs.

Wenn Sie schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht haben und trotzdem einen Integrationskurs absolvieren möchten, müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Bitte schicken Sie diesen Antrag an die zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Sie werden dann als deutscher Staatsangehöriger zum Integrationskurs zugelassen. Lesen Sie dazu bitte die Informationen für deutsche Staatsangehörige.

Ihre zuständige Regionalstelle finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI.

Hinweis

Wenn Sie schon einen Integrationskursträger gefunden haben, können Sie ihn bitten, Ihnen beim Ausfüllen des Formulars zu helfen. Der Kursträger beantwortet außerdem Ihre Fragen.

Anmeldung bei einem Kursträger

Wenn Sie Ihren Berechtigungsschein erhalten haben, können Sie sich einen Integrationskursträger aussuchen. Sobald Sie einen Kursträger gefunden haben, geben Sie dort Ihren Berechtigungsschein ab.

Mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS. können Sie einen Kursträger in Ihrer Nähe suchen. Die Suchmaschine zeigt Ihnen die Adresse und die Telefonnummer an. Der Kursträger wird Ihnen helfen, einen passenden Kurs auszuwählen. Außerdem sagt er Ihnen, wann der nächste Kurs beginnt.

Kosten

Als Spätaussiedler dürfen Sie, Ihr Ehepartner und Ihre Kinder einmalig kostenlos am Integrationskurs teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen schicken Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an Ihre zuständige Regionalstelle. Ihre zuständige Regionalstelle finden Sie mit Hilfe des Auskunftssystems BAMF-NAvI.

Hinweis

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland zur Schule gehen, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs. Bitte lesen Sie auch das Merkblatt zum Integrationskurs.