Job-BSK: passgenauer Spracherwerb am Arbeitsplatz , Format: Artikel, Bereich: Integration , Sprache lernen, die im Berufsalltag gebraucht wird

Menschen mit Deutsch als Fremdsprache lernen mit den Job-BSK Sprache, die im Arbeitsalltag unmittelbar relevant ist. Ziel der Job-BSK ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Ein-stieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen.

Die Job-BSK wurden Ende Januar 2024 eingeführt, um Betriebe und Beschäftigte dabei zu unterstützen den Job-Turbo der Bundesregierung umzusetzen. Ziel des Job-Turbos ist die beschleunigte Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Die Job-BSK ergänzen daher das Portfolio der Berufssprachkurse um eine Kursart mit einer kurzen Laufzeit, die flexibel ist und passgenau auf Bedarfe von Beschäftigten und Betrieben zugeschnitten werden kann. Aufgebaut ist der Job-BSK aus drei Komponenten:

  1. Berufsbezogenes Kommunikationstraining mit Arbeitsplatzbezug: Für das Training wird eine Auswahl an wichtigen oder typischen Situationen im Arbeitsalltag der Stelle zur Festigung der sprachlich-kommunikativen Handlungsfähigkeit herangezogen (z.B. Gefahrenunterweisung im Bereich Gebäudereinigung, Bestätigung von Aufträgen im Bereich Lager Logistik, Beantragen von Urlaub, Meldung von Problemen, Bitten um Unterstützung, Kollegenkommunikation etc.).
  2. Arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung: Hier werden den Teilnehmenden passgenau die Sprachhandlungen des konkreten Arbeitsplatzes vermittelt. Dieses Element des Job-BSK basiert auf einer vorhergehenden Sprachbedarfsermittlung am konkreten Arbeitsplatz durch die Lehrkraft.
  3. Individuelles Sprachcoaching inkl. Lernberatung: Um die individuellen Ausbau- und Verbesserungsbedarfe optimal bedienen zu können, bieten die Job-BSK individuelle Coaching-Elemente (z.B. Einzelstunden mit der Lehrkraft, gezieltes Feedback und Übungen).

Für die Konzeption eines Job-BSK wird daher Zugang (ggf. auch virtuell) zum konkreten Arbeitsplatz der Teilnehmenden benötigt.

Vorteile und Besonderheiten der Job-BSK auf einen Blick:

  • Arbeitsplatzbezogene Sprachbedarfsermittlung und daraus resultierend passgenauer Unterrichtsaufbau und Erstellung arbeitsplatzbezogener Lehr- und Lernmaterialien
  • Allgemein berufsbezogenes Kommunikationstraining im ersten Kursabschnitt mit relevantem, praktischem Arbeitsplatzbezug, u.a. zu den Themen „Bestätigung von Arbeitsaufträgen, Teilnahme an Besprechungen, Sicherheitsunterweisung“
  • Arbeitsplatz- und fachspezifische Vertiefung durch Behandlung konkreter arbeitsplatzbezogener und fachspezifischer Inhalte im zweiten Kursabschnitt
  • Individuelles Sprachcoaching inklusive Lernberatung für jeden Teilnehmenden möglich (im Umfang von mindestens 5 Unterrichtseinheiten pro Teilnehmenden)
  • Teamteaching der hochqualifizierten Sprachlehrkräfte (Zulassung

    nach § 18 Abs. 5 DeuFöV) zusammen mit zusätzlichen Fachdozierenden möglich

  • Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt

Ausführliche Informationen zu Inhalt und Aufbau des Job-BSK können dem entsprechenden pädagogischen Konzept entnommen werden.

Zur zugangsberechtigten Zielgruppe der Job-BSK gehören dabei erwachsene Personen mit Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache, die

  • mindestens das Sprachniveau A2 nachweisen können und den Integrationskurs abgeschlossen haben oder das Niveau B1 (GER) nachweisen können

und

  • sich bereits in einer Beschäftigung befinden und sprachliche Unterstützung zur Einarbeitung, zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes bzw. zur Verbesserung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten benötigen oder
  • die Aufnahme einer konkreten Tätigkeit in Aussicht haben (ab Zusage des Arbeitgebers) oder sich in Vorbereitung auf eine solche konkrete Beschäftigung (Arbeitsvertrag) befinden und dafür ihre Deutschkenntnisse ausbauen bzw. spezifizieren möchten oder
  • sich in einer arbeitsvorbereitenden Maßnahme beim Arbeitgeber oder Träger mit jeweils klarem Bezug zu einer bestimmten Tätigkeit/einem bestimmten Beruf befinden und sprachliche Unterstützung benötigen.

Damit Beschäftigte und dadurch die Arbeitgebenden aktiv von den Job-BSK profitieren können, ist die Mitwirkung der Betriebe essentiell, z.B. durch enge Abstimmung mit Kursträgern und Lehrkräften, durch Ermöglichung von Arbeitsplatzerkundungen/Hospitationen durch Lehrkräfte und durch Freistellung der Mitarbeitenden.

Die neuen Job-BSK (Informationen für Arbeitgebende) Format: Informationsblatt

Das Informationsblatt enthält Hinweise für Arbeitgebende zum Spracherwerb am Arbeitsplatz im Rahmen der neuen Job-BSK.

Umfang und Kursgröße

Die Job-BSK bieten mit einer kurzen, effektiv genutzten Laufzeit und kleinen Unterrichtsgruppen einen idealen Rahmen zur konzentrierten Sprachförderung der Teilnehmenden. Daher sind die Kurse in einem Umfang von 100-150 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) angesetzt und in Teilzeit sowie Vollzeit möglich. Beispielhaft entspricht die Kursdauer in Teilzeit (mit z.B. 12 UE pro Woche) dann ca. zwei bis drei Monaten Kurslaufzeit. Die Durchführung ist sowohl in Präsenz (beim Kursträger oder Arbeitgebenden) als auch im virtuellen Klassenzimmer oder einer Hybridform möglich.

Die kurze Laufzeit optimiert den zeitlichen und finanzielle Aufwand für die Arbeitgebenden und die Doppelbelastung für die Teilnehmenden. Es ist wichtig, dass die Teilnehmenden während der Kurslaufzeit durch Freistellung oder reduzierte Arbeitszeiten zuverlässig entlastet sind, um das Überforderungsrisiko zu reduzieren. Die Job-BSK werden in der Regel beschäftigungsbegleitend eingesetzt, können aber auch unmittelbar vor Beschäftigungsaufnahme stattfinden, sobald der konkrete Arbeitsplatz bekannt ist. Auch die Kombination mit einer Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG) bzw. beim Träger (MAT) ist grundsätzlich möglich, wenn in der Maßnahme ein klarer Bezug zu einem Arbeitsplatz gegeben ist.

Die Mindestteilnehmendenzahl der Kurse liegt bei drei Teilnehmenden, aus Praktikabilitäts- und Kapazitätsgründen werden jedoch Kursgrößen mit mindestens sieben Teilnehmenden angestrebt.

Abgeschlossen wird der Job-BSK durch vollständige Teilnahme am Kurs mit einer detaillierten Teilnahmebescheinigung. Einen gesonderten Abschlusstest gibt es nicht.

Schulungsorte

Die Job-BSK können deutschlandweit von allen Trägern der Berufssprachkursen durchgeführt werden. Um ideale Voraussetzungen für die Symbiose von konkretem Arbeitsplatzbezug und Vereinbarkeit von Sprachtraining und Beschäftigung zu schaffen, können zudem mit einem schnellen, einfachen Verfahren Schulungsstätten direkt am Arbeitsort bei den Arbeitgebenden für Job-BSK zugelassen werden. Ansonsten finden die Kurse in den Räumlichkeiten der Kursträger in Präsenz oder online im digitalen Format statt. Auch hybride Formen, die Präsenz- und Online-Unterricht kombinieren, sind möglich. 

Anmeldung, Teilnahme und Kosten

Um einen Berufssprachkurs besuchen zu können, wird immer eine Teilnahmeberechtigung benötigt, welche entweder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder von den Arbeitsagenturen bzw. den Jobcentern ausgestellt wird. Bei einer Genehmigung erhalten die Antragsstellenden eine Teilnahmeberechtigung. Die Kursanmeldung erfolgt dann direkt beim Kursträger vor Ort oder mithilfe des Arbeitgebenden.

Job-BSK werden vom BAMF gefördert und sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 20.000 Euro zahlen Beschäftigte einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Notwendiges Lehr- und Lernmaterial wird kostenlos für die Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.

Mit den Job-BSK unterstützt das Bundesamt Personen in Helfertätigkeiten sowie (angehende) Fachkräfte in Deutschland bei der Sicherung eines Arbeitsplatzes durch ein gezieltes und individuell abgestimmtes Training ihrer sprachlich-kommunikativen Fähigkeiten. Dabei liegt der Fokus auf einer beschäftigungsorientierten, praktischen Anwendung und Weiterentwicklung des Gelernten. Sollte dies für Sie als Arbeitgebenden oder Teilnehmenden Interesse geweckt haben, können Sie sich für fortführende Informationen gerne an folgende Ansprechpartner wenden.

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