Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind Nachkommen von Deutschen aus der ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten, die durch ein spezielles Aufnahmeverfahren ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben.

Anerkennung

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Mit der Anerkennung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler erhalten Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Maßgeblich in dem vom Bundesverwaltungsamt durchgeführten Aufnahme- und Bescheinigungsverfahren ist Ihre Nachkommenschaft zu Deutschen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme von Spätaussiedlern ist das Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Bis Ende 1992 geborene Personen werden als Spätaussiedler anerkannt.

Ihre Familienangehörigen können auf Antrag gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland aussiedeln. Sie müssen dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Ankunft in Deutschland

Nach der Registrierung in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Bundes verteilt Sie das Bundesverwaltungsamt auf die Bundesländer. Es besteht keine Wohnortbindung.

Integrationskurs

Wenn Sie und Ihre Angehörigen nach dem 1. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen wurden, dürfen Sie einen Integrationskurs besuchen. Die Kosten übernimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Teilnahmeberechtigung wird direkt bei der Einreise nach Deutschland vom Bundesverwaltungsamt in Friedland verteilt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland zur Schule gehen, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Integrationskurs.

Auch wenn Sie als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler vor dem 1. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen wurden, können Sie an einem kostenlosen Integrationskurs teilnehmen.

Haben Sie schon einen Sprachkurs der Bundesagentur für Arbeit besucht und möchten an einem kostenlosen Integrationskurs teilnehmen, müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs für deutsche Staatsangehörige (Antrag 630.010j) stellen.

Mit dem Berechtigungsschein können Sie einen Integrationskursträger über BAMF-NAvI auswählen.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge