Mit einer Berufsausbildung ,
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Sie möchten einen Job in Deutschland suchen
Wenn Sie vor der Einreise keinen Arbeitsplatz gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.
Make it in Germany
Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Nachweis über eine abgeschlossene deutsche qualifizierte Berufsausbildung oder eine ausländische Berufsqualifikation, die einer deutschen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertig ist. Weitere Informationen zur Gleichwertigkeit finden Sie auf der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de.
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, die der angestrebten Tätigkeit entsprechen.
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Deutschland.
Mit einem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche dürfen Sie grundsätzlich nicht arbeiten. Probebeschäftigungen für bis 10 Stunden pro Woche sind dennoch erlaubt, wenn die Qualifikation zu deren Ausübung berechtigt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Internetseite: www.make-it-in-germany.com/de.
Sie möchten eine neue Stelle in Deutschland antreten
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: www.make-it-in-germany.com/de.
Zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation
Kontakt
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Telefon
+49 30-1815-1111
E-Mail:
Nachricht schreiben
Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" berät Sie unter anderem zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Des Weiteren finden Sie alle notwendigen Informationen auf folgender Internetseite: www.make-it-in-germany.com/de.
Sie möchten das Einreiseverfahren verkürzen
Am 01. März 2020 hat Deutschland ein spezielles Fachkräfteverfahren eingeführt, das die Einreise von Fachkräften erleichtert und beschleunigt. Lesen Sie mehr in der Rubrik "Beschleunigtes Fachkräfteverfahren".
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung in Deutschland
Haben Sie eine Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis für bis zu zwölf Monate zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes verlängert werden. Sie dürfen während dieser Zeit arbeiten.
Nach Beendigung der Tätigkeit
Wenn Sie nach Beendigung Ihrer Tätigkeit in Deutschland keine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Bitte nehmen Sie dafür rechtzeitig mit der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde Kontakt auf.
Rechtliche Grundlagen
- § 4a AufenthG
- § 16d AufenthG
- § 17 AufenthG
- § 18 AufenthG
- § 18a AufenthG
- § 20 AufenthG
- § 6 BeschV
- § 7 Nr. 2 BeschV
- § 26 BeschV