Als Hochschulabsolvent nach Deutschland , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Sie möchten einen Job in Deutschland suchen

Wenn Sie vor der Einreise keinen Arbeitsplatz gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Webseite www.make-it-in-germany.com/arbeitsplatzsuche.

Sie möchten eine neue Stelle in Deutschland antreten

Gut zu wissen!

Grundsätzlich können Sie als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.

Wenn Sie daran interessiert sind, künftig hier zu arbeiten und bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten nach Deutschland zu kommen.

Mit einem konkreten Jobangebot

Die Blaue Karte EU

Wenn Sie ein bestimmtes Mindestgehalt erhalten, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Blauen Karte EU.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.make-it-in-germany.com.

Um einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, müssen zwei wichtige Bedingungen erfüllt sein:

  • Nachweis über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss (Nähere Informationen zu Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen erteilt die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland).
  • Vorlage eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags für eine Beschäftigung, die mit dieser akademischen Qualifikation ausgeübt werden kann.

    Für Personen ab 45 Jahren muss bei erstmaliger Erteilung dieses Aufenthaltstitels die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen oder eine angemessene Altersversorgung nachgewiesen werden.

Zur Anerkennung Ihres Studienabschlusses oder Berufsqualifikation

Alle notwendigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf folgender Internetseite: www.make-it-in-germany.com/de.

Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

Eine gute Übersicht zu der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse bietet die Datenbank "anabin" der Kultusministerkonferenz. Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" berät Sie unter anderem zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie in der Rubrik "Ausländische Berufsabschlüsse" (siehe "weitere Informationen/Beiträge") und unter anerkennung-in-deutschland.de.

Sie möchten das Einreiseverfahren verkürzen

Make it in Germany: Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild Quelle: © Make it in Germany

Am 01. März 2020 hat Deutschland ein spezielles Fachkräfteverfahren eingeführt, welches die Einreise von Fachkräften erleichtert und beschleunigt. Lesen Sie mehr in der Rubrik "Beschleunigtes Fachkräfteverfahren".

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland

Haben Sie Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, können Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz beantragen, zu dessen Ausübung Ihre Qualifikation Sie befähigt. Sie dürfen während dieser Zeit arbeiten.

Nach Beendigung der Tätigkeit

Wenn Sie nach Beendigung Ihrer Tätigkeit in Deutschland keine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche zu beantragen. Bitte nehmen Sie dafür rechtzeitig mit der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde Kontakt auf.


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Rechtliche Grundlagen

  • § 4a AufenthG
  • § 18 AufenthG
  • § 18b AufenthG
  • § 20 AufenthG
  • § 26 BeschV