Als Hochschulabsolvent nach Deutschland ,
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Sie möchten einen Job in Deutschland suchen
Wenn Sie vor der Einreise keinen Arbeitsplatz gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu ein Jahr zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Webseite www.make-it-in-germany.com/arbeitsplatzsuche.
Sie möchten eine neue Stelle in Deutschland antreten
Gut zu wissen!
Grundsätzlich können Sie als Hochschulabsolventin oder Hochschulabsolvent jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
Wenn Sie daran interessiert sind, künftig hier zu arbeiten und bereits ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten nach Deutschland zu kommen.
Mit einem konkreten Jobangebot
Die Blaue Karte EU
Wenn Sie ein bestimmtes Mindestgehalt erhalten, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Blauen Karte EU.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.make-it-in-germany.com.
Um einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, müssen zwei wichtige Bedingungen erfüllt sein:
- Nachweis über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss (Nähere Informationen zu Anerkennung und Vergleichbarkeit von Abschlüssen erteilt die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland).
Vorlage eines konkreten Arbeitsplatzangebots oder eines Arbeitsvertrags für eine Beschäftigung, die mit dieser akademischen Qualifikation ausgeübt werden kann.
Für Personen ab 45 Jahren muss bei erstmaliger Erteilung dieses Aufenthaltstitels die Höhe des Gehalts mindestens 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen oder eine angemessene Altersversorgung nachgewiesen werden.
Zur Anerkennung Ihres Studienabschlusses oder Berufsqualifikation
Alle notwendigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf folgender Internetseite: www.make-it-in-germany.com/de.
Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse
Eine gute Übersicht zu der Gleichwertigkeit ausländischer Hochschulabschlüsse bietet die Datenbank "anabin" der Kultusministerkonferenz. Die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" berät Sie unter anderem zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie in der Rubrik "Ausländische Berufsabschlüsse" (siehe "weitere Informationen/Beiträge") und unter anerkennung-in-deutschland.de.
Sie möchten das Einreiseverfahren verkürzen
Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild
Quelle: © Make it in Germany
Am 01. März 2020 hat Deutschland ein spezielles Fachkräfteverfahren eingeführt, das die Einreise von Fachkräften erleichtert und beschleunigt. Lesen Sie mehr in der Rubrik "Beschleunigtes Fachkräfteverfahren".
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland
Haben Sie Ihr Studium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, erhalten Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz, wenn Ihr Lebensunterhalt in diesem Zeitraum nachweislich gesichert ist. Sie dürfen während dieser Zeit arbeiten.
Nach Beendigung der Tätigkeit
Wenn Sie nach Beendigung Ihrer Tätigkeit in Deutschland keine Anschlussbeschäftigung gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche (sog. Chancenkarte) für bis zu einem Jahr zu beantragen. Bitte nehmen Sie dafür rechtzeitig mit der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde Kontakt auf.
Rechtliche Grundlagen
- § 4a AufenthG
- § 18 AufenthG
- § 18b AufenthG
- § 20 AufenthG
- § 26 BeschV