Unternehmensinterner Personaltransfer , Datum: 01.03.2020, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Wer sind Spezialisten, Trainees und Führungskräfte?

Eine Führungskraft ist eine in einer Schlüsselposition beschäftigte Person, die in erster Linie eine Niederlassung, eine Abteilung oder eine Unterabteilung einer Firma leitet.
Eine Spezialistin oder ein Spezialist verfügt über unerlässliche Spezialkenntnisse eines Tätigkeitsbereichs, eines Verfahrens oder der Verwaltung der Niederlassung, in der sie oder er eingesetzt werden soll.
Als Trainee gilt eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent, die oder der ein Nachwuchsförderprogramm eines Unternehmens absolviert, um sich dadurch Schlüsselfertigkeiten für zukünftige Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe anzueignen.

Wenn Sie als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee in einem Unternehmen außerhalb der EU arbeiten und an einem oder mehreren Unternehmensstandorten innnerhalb der EU eingesetzt werden sollen, dann kommt für Sie der unternehmensinterne Transfer (ICT – intra-corporate-transfer) in Betracht. Hierfür erhalten Sie in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie die längste Zeit für Ihr Unternehmen tätig sein werden, eine ICT-Karte.

Auf Grundlage der ICT-Karte können Sie für Ihr Unternehmen kurzzeitig auch an Unternehmensstandorten in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig werden.

Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe mit Sitz außerhalb der EU werden Sie zeitweise in deren Niederlassung nach Deutschland abgeordnet, d.h. Ihr bisheriger Arbeitsvertrag behält seine Gültigkeit,
  • Sie müssen in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee tätig werden und Ihre berufliche Qualifikation hierfür nachweisen,
  • Sie müssen dem Unternehmen bzw. der Unternehmensgruppe seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen angehören,
  • der unternehmensinterne Transfer muss länger als 90 Tage dauern,

Kontakt

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben

  • Sie müssen einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und ggf. ein Abordnungsschreiben vorweisen können,
  • aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Abordnungsschreiben muss hervorgehen, dass Sie nach dem Transfer bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, und
  • zwischen Ihrem letzten Aufenthalt im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers und dem jetzigen müssen mindestens sechs Monate vergangen sein.



Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der ICT-Karte. Die ICT-Karte wird für die Dauer des Transfers und höchstens für drei Jahre, im Falle von Trainees jedoch höchstens für ein Jahr, erteilt.

Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte besitzen und für Ihr Unternehmen in Deutschland eingesetzt werden sollen, finden Sie in der Rubrik "Mobilität in der EU" bei unternehmensinternem Transfer alle nötigen Informationen. Dort erfahren Sie auch alles Nötige, wenn Sie mit einer deutschen ICT-Karte in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeiten möchten.

Rechtliche Grundlagen

Aufenthaltsgesetz

  • § 19 AufenthG
  • § 19a AufenthG
  • § 19b AufenthG