Unternehmensinterner
Personaltransfer (ICT)
, Datum: 26.08.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Wer sind Führungskräfte, Spezialisten und Trainees?

Führungskräfte sind in einer Schlüsselposition beschäftigte Personen, die in erster Linie die aufnehmende Niederlassung, eine Abteilung oder eine Unterabteilung der Niederlassung leiten.
Spezialisten verfügen über unerlässliche Spezialkenntnisse der Tätigkeitsbereiche, der Verfahren oder der Verwaltung der Niederlassung, in der sie eingesetzt werden sollen. Sie verfügen außerdem über ein hohes Qualifikationsniveau sowie angemessene Berufserfahrung.
Trainees sind Hochschulabsolventen, die ein Nachwuchsförderprogramm eines Unternehmens absolvieren, das der beruflichen Entwicklung oder der Fortbildung in Bezug auf Geschäftstechniken und –methoden dient.

Wenn Sie als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee in einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU arbeiten und in einer oder in mehreren Niederlassungen innerhalb der EU eingesetzt werden sollen, dann kommt für Sie der unternehmensinterne Transfer (ICT – Intra-Corporate Transfer) in Betracht. Hierfür erhalten Sie in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie die längste Zeit für Ihr Unternehmen tätig sein werden, eine ICT-Karte.

Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe mit Sitz außerhalb der EU werden Sie zeitweise in deren Niederlassung nach Deutschland abgeordnet, d.h. Ihr bisheriger Arbeitsvertrag behält seine Gültigkeit,
  • Sie werden in der aufnehmenden Niederlassung in Deutschland als Führungskraft, Spezialistin bzw. Spezialist oder Trainee tätig und weisen Ihre berufliche Qualifikation (außer bei Trainees) hierfür nach,
  • Sie gehören dem Unternehmen bzw. der Unternehmensgruppe seit mindestens sechs Monaten und für die Zeit des Transfers ununterbrochen an,
  • der unternehmensinterne Transfer dauert länger als 90 Tage,
  • Sie können einen für die Dauer des unternehmensinternen Transfers gültigen Arbeitsvertrag und ggf. ein Abordnungsschreiben vorweisen,
  • aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Abordnungsschreiben geht hervor, dass Sie nach dem Transfer bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden, und
  • zwischen Ihrem letzten Aufenthalt im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers und dem jetzigen sind mindestens sechs Monate vergangen.

Kontakt

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der ICT-Karte. Die ICT-Karte wird für die Dauer des Transfers und höchstens für drei Jahre, im Falle von Trainees jedoch höchstens für ein Jahr, erteilt.

Auf Grundlage der ICT-Karte können Sie für Ihr Unternehmen kurzzeitig auch in Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks) tätig werden, vgl. Rubrik "Mobilität: Unternehmensinterner Transfer".

Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine ICT-Karte besitzen und für Ihr Unternehmen in Deutschland eingesetzt werden sollen, finden Sie in der Rubrik "Mobilität: Unternehmensinterner Transfer" weitere Informationen.

Rechtliche Grundlagen

Aufenthaltsgesetz

  • § 19 AufenthG
  • § 19a AufenthG
  • § 19b AufenthG
  • Richtlinie (EU) 2014/66