Zur Berufsausbildung nach Deutschland , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Sie haben die Möglichkeit, nach Deutschland zu kommen und hier einen Beruf zu erlernen. Dazu existieren zwei Arten der Ausbildung:

  • Schulische Berufsausbildung: findet ausschließlich an einer Fachschule, Berufsfachschule oder einem Berufskolleg statt;
  • Betriebliche Aus- und Weiterbildung: findet abwechselnd an der Berufsschule und im Betrieb statt (sogenannte duale Ausbildung).

Für eine betriebliche Ausbildung wird Ihnen zwar eine Ausbildungsvergütung gezahlt, die Höhe variiert jedoch abhängig vom Beruf. Eine schulische Berufsausbildung hingegen wird in der Regel nicht vergütet.

Wenn Sie sich in Deutschland für eine Ausbildung bewerben möchten, sind Ihre Deutschkenntnisse sehr wichtig - in Betrieben, Berufsschulen und Fachschulen wird Deutsch gesprochen. Die Prüfungen finden ebenfalls in deutscher Sprache statt. Einen Überblick über die Möglichkeiten, Deutsch zu lernen, finden Sie auf der Internetseite des Goethe Instituts.

Sie möchten einen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen

Wenn Sie vor der Einreise keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu neun Monate zur Suche nach Deutschland zu kommen.

Kontakt

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Telefon +49 30-1815-1111
E-Mail: Nachricht schreiben

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Sie haben das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet
  2. Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Deutschland
  3. Nachweis über einen Abschluss einer deutschen Auslandschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt (dazu erteilt die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland nähere Informationen)
  4. Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Mit einem Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche dürfen Sie grundsätzlich eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche und eine Probeschäftigung von bis zu insgesamt zwei Wochen ausüben.

Sie möchten eine Ausbildungsstelle in Deutschland antreten

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Wenn Sie schon im Ausland einen Beruf erlernt haben, dann erfahren Sie auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de, ob und wie Sie Ihre Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen können. Nähere Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie in der Rubrik "Ausländische Berufsabschlüsse" (siehe "weitere Informationen/Beiträge).

Wenn Sie vor der Einreise bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie einen Aufenthaltstitel zur Berufsausbildung erhalten. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Nachweis über einen konkreten Ausbildungsplatz durch einen Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb.
  2. Nachweis über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse oder über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bei einer qualifizierten Berufsausbildung (Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren).
  3. Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt während des gesamten Aufenthalts in Deutschland.

Bei betrieblichen Aus- und Weiterbildungen muss außerdem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit vorliegen.

Für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages prüft der Ausbildungsbetrieb, ob Sie für die Ausbildung geeignet sind. Dazu prüft der Ausbildungsbetrieb zum Beispiel Ihren Schulabschluss.

Wenn Sie einen Ausbildungsplatz für eine qualifizierte Berufsausbildung haben, haben Sie die Möglichkeit in Deutschland zuerst einen vorbereitenden Deutschkurs zu besuchen. Die Teilnahmeberechtigung können Sie aus dem Ausland beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen.

Neben Ihrer Ausbildung dürfen Sie für bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Berufsausbildung

Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Ausbildung in Deutschland können Sie im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 18 Monaten zur Arbeitsplatzsuche für jede qualifizierte Beschäftigung beantragen. Während dieser Zeit dürfen Sie jeder Art von Arbeit nachgehen.

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Rechtliche Grundlagen

  • § 16 AufenthG
  • § 16a AufenthG
  • § 17 AufenthG
  • § 20 AufenthG