Schüleraustausch und Schulbesuch , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Sie oder Ihre Kinder haben unterschiedliche Möglichkeiten, in Deutschland eine Schule zu besuchen.

Schüleraustausch

Make it in Germany: Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild Quelle: © Make it in Germany

Im Rahmen eines Schüleraustauschs können Sie als Schülerin und Schüler von einer ausländischen Schule für bis zu einem Jahr eine Schule in Deutschland besuchen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Vereinbarung mit einer deutschen Schule oder einer in Deutschland anerkannten Schüleraustauschorganisation,
  • Zustimmung der sorgeberechtigten Personen (bei Minderjährigen).

Ein gegenseitiger Schüleraustausch ist nicht notwendig.

Aufenthalt für einen längerfristigen Schulbesuch

In besonderen Fällen, z.B. für einen Internatsbesuch, können Sie oder Ihre Kinder sich auch für einen längerfristigen Schulbesuch in Deutschland aufhalten.

Gut zu wissen!

Alle Kinder und Jugendliche, die in Deutschland leben, sind schulpflichtig. Sie müssen je nach Bundesland meist vom vollendeten sechsten Lebensjahr an für mindestens neun Jahre eine allgemeinbildende Schule besuchen. Der Schulbesuch wird auch Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf ermöglicht.

Für die Entscheidung hinsichtlich der Einschulung von neuzugewanderten Kindern ist die jeweilige Schulbehörde zuständig. Es gibt auch Einschulungsmöglichkeiten während eines Schuljahres.

Die Mehrheit der Schulen wird vom Staat betrieben und ist kostenlos.

Rechtliche Grundlagen

§ 16f AufenthG