In Deutschland einen Sprachkurs besuchen ,
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Wenn Sie die deutsche Sprache erlernen oder Ihre bereits bestehenden Deutschkenntnisse verbessern möchten, haben Sie dazu in Deutschland mehrere Möglichkeiten.
Ausführliche Informationen zu Ihren Möglichkeiten eines Aufenthalts im Rahmen eines Sprachkurses finden Sie auch auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte im Ausland.
Intensivsprachkurs Deutsch
Ein Deutschsprachkurs kann in Deutschland für bis zu zwölf Monate besucht werden. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- täglicher Unterricht für mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche zum Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse (Intensivsprachkurs);
- Zustimmung der sorgeberechtigten Personen (bei Minderjährigen).
Auch wenn Sie planen, in Deutschland eine Berufsausbildung zu absolvieren, oder hier arbeiten möchten, können Sie zur Vorbereitung einen Sprachkurs besuchen. Soll die Ausbildung oder die Arbeit unmittelbar an den erfolgreichen Abschluss des Sprachkurses anschließen, müssen Sie dies bereits im Visumverfahren angeben.
Bitte beachten Sie: Während der Dauer Ihres Sprachkurses dürfen Sie nicht arbeiten, Ihr Lebensunterhalt in Deutschland muss jedoch gesichert sein.
Sprachkurs zur Studienvorbereitung
Für die Zulassung zu einem Studium in Deutschland kann eine Hochschule ein bestimmtes Niveau an Sprachkenntnissen in Deutsch oder einer anderen Sprache verlangen.
Wenn Sie bereits zu einem Vollzeitstudium zugelassen sind, vorher aber einen studienvorbereitenden Sprachkurs besuchen müssen, können Sie diesen in Deutschland absolvieren.
Unter Umständen ist es möglich, auch ohne eine Zulassung zu einem Vollzeitstudium einzureisen, um einen studienvorbereitenden Sprachkurs zu besuchen. Wichtig dabei ist folgendes:
- der Sprachkurs bereitet auf eine Prüfung der Sprachkenntnisse vor, die für die Zulassung notwendig sind;
- die Hochschule bestätigt, dass alle weiteren Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt sind (bedingte Zulassung).
Sprachkurs zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung
Der Aufenthaltstitel zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung umfasst auch den Besuch eines Deutschsprachkurses, insbesondere den Besuch eines berufsbezogenen Deutschsprachkurses nach der Deutschsprachförderverordnung.
Rechtliche Grundlagen
- § 16a AufenthG
- § 16b AufenthG
- § 16f AufenthG