Beschleunigtes Fachkräfteverfahren , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Das beschleunigte Fachkräfteverfahren hilft Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten, das Einreiseverfahren zeitlich zu verkürzen.

Das Unternehmen kann mit Vollmacht der betroffenen Fachkraft bei Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes für 411 € bei der zuständigen Ausländerbehörde ein solches Verfahren anstoßen.

Auch das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen Qualifikation kann dadurch beschleunigt werden.

Alternativ zum beschleunigten Fachkräfteverfahren kann weiterhin das reguläre Einreiseverfahren zur Erwerbstätigkeit gewählt werden.

Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Webportal Make-it-in-Germany.

Rechtliche Grundlagen

  • § 81a AufenthG