Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) , Datum: 01.03.2024, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird als Plastikarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) gespeichert sind. Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen einfach und schnell zu nutzen. Die persönlichen Daten sind dabei immer und zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.

Nur in Ausnahmefällen und für eine vorübergehende Nutzung erfolgt die Ausstellung eines Aufenthaltstitels noch auf einem Vordruckmuster aus Papier. Das Visum wird stets als Klebeetikett in das Reisedokument eingebracht.

Mehr Informationen zum eAT bietet die Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel".

Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel" Format: Broschüre, Dieser Download ist in weiteren Sprachen verfügbar

Die Broschüre erklärt, was ein elektronischer Aufenthaltstitel ist und wie er im Alltag und in der digitalen Welt genutzt werden kann.

Die wichtigsten Internetseiten zur Online-Ausweisfunktion

  • www.ausweisapp.bund.de: Download der kostenlosen AusweisApp2 und Support per Telefon und E-Mail
  • www.bsi-fuer-buerger.de: Hilfreiche Informationen zu Ihrer Sicherheit im Internet

Sperrhotline 24/7 – Rund um die Uhr telefonisch erreichbar

  • 116 116 gebührenfrei im Inland
  • 0049-116 116 oder 0049-30 4050 4050 aus dem Ausland (gebührenpflichtig)



Rechtliche Grundlagen

  • §§ 78, 78a AufenthG
  • § 57a AufenthV
  • § 61h AufenthV