Mobilität mit Blauer Karte EU ,
Diesen Inhalt gibt es auch auf
Wenn Sie bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat seit mindestens 12 Monaten eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie für eine Beschäftigung visumfrei nach Deutschland einreisen und sich unter bestimmten Voraussetzungen aufhalten.
Mit einer Blauen Karte EU können Sie innerhalb der EU mobil sein und im Rahmen einer kurzfristigen oder langfristigen Mobilität nach Deutschland kommen.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU haben Sie außerdem nach fünf Jahren einen Anspruch auf die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Dabei werden nicht nur die Zeiten in Deutschland berücksichtigt, sondern auch Zeiten, in denen Sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gelebt haben.
weitere Informationen zur Mobilität mit der Blauen Karte EU
Gut zu wissen!
Aufenthaltszeiten mit Blauer Karte EU in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten werden für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU angerechnet.
Rechtliche Grundlagen
- § 9a AufenthG
- § 9b AufenthG
- § 18 AufenthG Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung
- § 18c AufenthG Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
- § 18g AufenthG – Blaue Karte EU
- § 18h Kurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
- § 18i Langfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU
- § 19f AufenthG Ablehnungsgründe
- EU-Richtlinien 2003/109/EG und (EU) 2021/1883